Berlin. Wer profitiert von der neuen Gaspreisbremse – und wer nicht? Was müssen Mieter wissen? Die wichtigsten Fakten zur neuen Entlastung.

Die Verbraucher werden im kommenden Jahr dauerhaft von den hohen Kosten für Gas und Strom entlastet. Die Regierung führt zum 1. März für Haushalte und Unternehmen eine Gas- sowie eine Strompreisbremse ein. Damit in den kalten Wintermonaten die Verbraucher nicht mit hohen Heizkosten allein gelassen werden, sollen die Preisbremsen nach Einführung auch rückwirkend für Januar und Februar wirken. Die Pläne befinden sich in der finalen Abstimmung zwischen den Bundesministerien und sollen in dieser Woche endgültig beschlossen werden. Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Entlastungen: Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Die Regierung begrenzt den Preis für die Kilowattstunde auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für Fernwärmekunden gilt eine Deckelung des Preises auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Davon profitieren auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Pflegestätten, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Die Preissenkung wird direkt mit dem monatlichen Abschlag verrechnet.

Aber: Dieser staatliche Rabatt gilt nur für einen Grundbedarf von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Wer mehr nutzt, muss die teureren Preise zahlen, die von den Energieversorgern derzeit gefordert werden. Für Unternehmen mit einem sehr hohen Verbrauch gelten noch einmal Sonderregeln.

Gaspreis: Wann kommt die Deckelung?

Für den Dezember übernimmt der Staat zunächst einmalig komplett die Abschlagszahlung der Gaskunden. Allerdings: Bei vielen Mietern dürfte diese Entlastung erst im Verlauf des kommenden Jahres mit der Nebenkostenabrechnung ankommen.

Technisch war es der Energiebranche zufolge nicht möglich, die Gaspreisbremse direkt im Anschluss ab dem 1. Januar umzusetzen. Daher wird die Bremse erst ab März angezogen, wirkt zu Beginn aber mit einer dreifachen Entlastung, da dann auch die Monate Januar und Februar rückwirkend bei der Abschlagszahlung berücksichtigt werden.

Damit reagiert die Regierung auf Sorgen, dass sonst eine „Winterlücke“ bei der Unterstützung der Verbraucher entstehen könnte, wenn sie für die ersten beiden Monate des Jahres keine Hilfe bekommen – so war es ursprünglich geplant. Stand heute soll die Gaspreisbremse bis Ende April 2024 in Kraft sein. Die Bundesregierung plant bis zu 54 Milliarden Euro dafür ein.

Wie werden die 80 Prozent Grundbedarf festgelegt?

Auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs errechnen Versorger für jeden Haushalt einen prognostizierten Jahresverbrauch. Monatlich zahlen die Kunden einen Abschlag, der einem Zwölftel dieses erwarteten Konsums entspricht. Durch die Gaspreisbremse werden 80 Prozent des im September 2022 angenommenen monatlichen Durchschnittsverbrauchs zu 12 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet, 20 Prozent zu dem höheren aktuellen Preis ihres Versorgers. Somit sinkt die Gasrechnung ab dem 1. März, die Verbraucher müssen dafür nichts tun. Mit der Jahresendabrechnung kann es wie üblich zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen kommen.

Gaspreisbremse: Wie sieht ein konkretes Beispiel aus?

In einem Erläuterungspapier zu Gaspreisbremse rechnet die Bundesregierung den Fall einer vierköpfigen Familie durch, die in einer Wohnung von 100 Quadratmetern lebt und im Jahr 15.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, also im Monatsschnitt 1250 Kilowattstunden.

Nennen wir sie Familie Schmidt: Bisher zahlten die Schmidts 8 Cent pro Kilowattstunde, das macht 100 Euro im Monat. Da der Gaspreis nun aufgrund der Preissteigerungen bei 22 Cent liegt, müsste Familie Schmidt 175 Euro mehr im Monat zahlen, der Abschlag läge bei 275 Euro.

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Nun kommt die Gaspreisbremse ins Spiel: Wenn die Familie so viel Gas wie bisher nutzt, zahlen die Schmidts für 80 Prozent ihres Verbrauchs 12 Cent und für 20 Prozent 22 Cent pro Kilowattstunde. Das macht unter dem Strich eine monatliche Zahlung von 175 Euro.

Energiekrise: Wird Sparsamkeit belohnt?

Ja. Am Ende des Jahres wird konkret abgerechnet. Wer weniger Gas verbraucht als in der Jahresprognose angenommen, bekommt Geld zurück. Am Beispiel der Familie Schmidt heißt das: Reduziert sie ihren Verbrauch auf 80 Prozent des Vorjahres, entspricht das einer Einsparung von 3000 Kilowattstunden zu dem hohen Preis von 22 Cent. Die Familie bekommt somit eine Erstattung von 660 Euro für das gesamte Jahr. Umgerechnet zahlen die Schmidts damit noch 120 Euro pro Monat, also 20 Euro mehr als bisher, während sich der Gaspreis fast verdreifacht hat.

Aufgrund der hohen Energiepreise drohen vielen Verbrauchern hohe Nachzahlungen.
Aufgrund der hohen Energiepreise drohen vielen Verbrauchern hohe Nachzahlungen. © dpa | Jonas Walzberg

Verringern die Schmidts ihren Verbrauch um 30 Prozent, reicht die Einsparung in das gedeckelte Budget hinein. Wichtig ist: Sie bekommen für jede eingesparte Kilowattstunde den neuen hohen Vertragspreis von 22 Cent erstattet. Damit bekommt die Familie bei 30 Prozent weniger Verbrauch 990 Euro zurück. In dem Rechenbeispiel lägen die monatlichen Kosten für Gas nach der Jahresendabrechnung also bei 92,50 Euro – das wäre sogar weniger als bisher.

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„Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch“, heißt es dazu aus der Bundesregierung. Aufgrund der gestoppten Gaslieferungen aus Russland ist die Versorgungslage derzeit angespannt, die Bundesregierung ruft deswegen zum Gassparen auf.

Was müssen Mieter wissen?

Viele Mieter haben keinen direkten Vertrag mit einem Gasversorger. Vermieter sollen deswegen verpflichtet werden, nach dem Inkrafttreten der Preisbremse die Nebenkosten schnell anzupassen – und sie müssen die Mieter darüber informieren. Die letzten Details dazu werden in der Regierung noch abgestimmt.

Entlastungsmaßnahme: Profitieren alle Verbraucher?

Ja, alle Verbraucher vom sparsamen Single bis hin zu Gutverdienern mit Pool und Sauna kommen sowohl in den Genuss der Dezember-Hilfe als auch der Entlastungen über die Preisbremse. Bürger mit hohen Einkommen müssen diese allerdings als geldwerten Vorteil versteuern.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Im Prinzip wie die Gaspreisbremse: Der Strompreis wird ab dem 1. März auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt – wiederum für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber muss der höhere Vertragspreis gezahlt werden. Mit dem Inkrafttreten im März wird ebenfalls rückwirkend die Entlastung für Januar und Februar angerechnet. Für Unternehmen mit großem Stromverbrauch tritt auch hier eine Sonderregelung in Kraft.

Die Kosten für Gas und Strom sind ebenso gestiegen wie etwa für Heizöl.
Die Kosten für Gas und Strom sind ebenso gestiegen wie etwa für Heizöl. © dpa-tmn | Fabian Sommer

Die Preisbremse senkt die Abschläge für Strom umgehend, abermals gilt: Genau nach Verbrauch wird am Jahresende abgerechnet. Finanzieren will die Regierung die Strompreisbremse zum Teil, in dem sie rückwirkend ab 1. September „Zufallsgewinne“ von Stromproduzenten abschöpft, die es ohne die Energiekrise nicht gegeben hätte.

Was ist mit Haushalten, die mit Öl oder Pellets heizen?

Die Betroffenen sollen Hilfe aus einem Härtefallfonds erhalten, wenn sie die Energiekosten nicht stemmen können. Konkrete Hilfen sind jedoch nicht geplant. Der Preis für Heizöl hat sich im Vergleich zu vor der Energiepreise verdoppelt. Auch der gebremste Gaspreis ist mit 12 Cent pro Kilowattstunde immer noch in etwa doppelt so hoch wie vor der Krise.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.