Berlin. Das neue Waffenrecht sollte mehr Sicherheit vor Terroristen bieten. Doch Jäger und Sportschützen gingen dagegen auf die Barrikaden.

Das deutsche Waffenrecht wird verschärft. Die lange umstrittene Gesetzreform will der Bundestag am Freitag verabschieden. Das Ziel ist, dass die Herkunft sämtlicher Schusswaffen besser zurückzuverfolgen ist.

Für Waffenhersteller und -händler sollen neue Meldepflichten gelten. Außerdem soll die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt werden. Das soll es schwerer für Terroristen machen, bei Anschlägen in kurzer Zeit viele Menschen zu treffen.

Neues Waffenrecht soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden

Gegen den ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler mobil gemacht. Er sah unter anderem vor, dass Sportschützen regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen sollten, dass sie diese tatsächlich noch nutzen.

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Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg hat die anstehende Reform des Waffenrechts als gute Lösung bezeichnet. „Das neue Waffenrecht bringt mehr Sicherheit für die Bürger. Zugleich vermeiden wir übermäßige Bürokratie für Jäger und Sportschützen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion der Deutschen Presse-Agentur.

Die Neuregelung sieht unter anderem eine Überprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz vor. Vor allem diese „Regelabfrage“ beim Verfassungsschutz werde für mehr Sicherheit sorgen, sagte Middelberg. „Damit verhindern wir, dass Waffen in die Hände von Extremisten geraten. Daneben begrenzen wir Magazingrößen und erweitern die Möglichkeit der Länder, Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.“

Neues Waffenrecht: Das ändert sich für Jäger und Schützen

Das verschärfte Waffenrecht bringt auch für Jäger Änderungen mit sich.
Das verschärfte Waffenrecht bringt auch für Jäger Änderungen mit sich. © dpa | Roland Weihrauch

Jäger und Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Erlaubnis für den Waffenbesitz erhalten haben, künftig nach fünf und noch einmal nach zehn Jahren nachweisen müssen, dass ihr „Bedürfnis“ fortbesteht. Danach genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist. „Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen Kurz- oder Langwaffe abgestellt“, erläuterte Middelberg.

Umstritten war bis zuletzt auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Nach dem Bundesjagdgesetz ist das verboten. „Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe ermöglichen wir es aber den Bundesländern, von dem generellen Verbot im Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt und klar geregelt zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu erlauben“, sagte Middelberg.

Nach der Verabschiedung im Bundestag müssen die Bundesländer der Gesetzesreform noch zustimmen. (dpa/moi)