Berlin. Der Bundestag wird immer größer. Nun will die Ampel mit einer Wahlrechtsreform gegensteuern. Die geplanten Änderungen im Überblick.

Von Wahl zu Wahl ist der Deutsche Bundestag zuletzt immer größer geworden. Nun will die Ampel-Koalition gegensteuern, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der dieser Redaktion vorliegt. Geplant ist demnach ein Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate. Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise auf 280 ist dagegen nicht vorgesehen. Noch im Januar soll die Wahlrechtsreform in den Bundestag eingebracht werden.

Das Modell sieht vor, die gesetzliche Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten auf Dauer zu garantieren. Derzeit sitzen dort 736 Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Hochrechnungen haben sogar ergeben, dass das komplizierte deutsche Wahlrecht mit Überhang- und Ausgleichsmandaten auf Dauer mehr als 900 Abgeordnete zur Folge haben könnte. Dem will die Bundesregierung gegensteuern.

Wahlrechtsreform der Ampel sieht weiterhin zwei Stimmen vor

Dem Ampel-Entwurf zufolge sollen die Wählerinnen und Wähler auch zukünftig zwei Stimmen haben:

  • Die bisherige Zweitstimme wird „Hauptstimme“, die Erststimme „Wahlkreisstimme“ heißen.
  • Die Hauptstimme allein ist für die Verteilung der Sitze im Bundestag maßgeblich: Mit ihr werden die Landeslisten der Parteien gewählt.
  • Mit der Wahlkreisstimme wird dagegen über die Kreiswahlvorschläge der 299 Wahlkreisen abgestimmt.

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„Die auf die Landeslisten der Parteien entfallenen Hauptstimmen entscheiden über die Verteilung der Sitze, die in jedem Land zunächst nach dem Verfahren der Hauptstimmendeckung an die Wahlkreiskandidierenden der Parteien vergeben werden und dann an die Kandidierenden der Landesliste“, sagte Dirk Wiese, Fraktionsvize der SPD im Bundestag, dieser Redaktion. „Jede Stimme wird in Zukunft gleich viel wert sein, das ist im Moment nicht der Fall“, betonte er. Die Reform setze den vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl konsequent um.

Die Zahl der Wahlkreise soll – anders als im Jahr 2020 beschlossen – nicht reduziert werden: Es bleibt 299. Allerdings schließt die Reform nicht aus, dass einzelne Wahlkreise in Zukunft gar nicht von einem eigenen Abgeordneten im Bundestag vertreten sein werden. „Das wird erstens die absolute Ausnahme bleiben, und ist zweitens jetzt schon der Fall, wenn ein Abgeordneter verstirbt oder aus einem anderen Grund ausscheidet“, sagte Wiese. Lesen Sie auch: So teuer ist der XXL-Bundestag

Geplante Reform des Wahlrechts: Union will dagegen klagen

Die Union hat bereits Widerstand gegen die Reform angekündigt. Sie will gegen den Gesetzentwurf klagen, weil sie ihn für verfassungswidrig hält. Von einem Wegfall der Überhangmandate wäre vor allem die CSU betroffen; auf sie entfielen bei der Wahl 2021 elf dieser Mandate. „Mit der CSU war eine richtige Wahlrechtsreform bis heute nicht möglich“, sagt Wiese. Den Gesetzentwurf kann die Ampel im Bundestag mit ihrer Mehrheit durchbringen. „Am Ende wird aber Karlsruhe das letzte Wort haben“, räumte Wiese ein. Auch interessant: Wer ist in Deutschland wahlberechtigt?

Für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre reicht die Ampel-Mehrheit nicht. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden, was eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern würde. Die Union lehnt die Vorschläge jedoch ebenfalls ab. SPD, Grüne und FDP haben sie in den Entwurf daher erst gar nicht aufgenommen.