Der Konflikt im Nahen Osten wirkt sich in diesen Wochen auf vieles aus – deutlich spürbar auch auf den Luftverkehr. Besonders die Straße von Hormus als wichtige Transportroute für Rohöl steht im Fokus. Bleibt der Schiffsverkehr dort blockiert oder eingeschränkt, könnte Kerosin in Europa knapper und somit deutlich teurer werden. Seit Kriegsausbruch haben sich die Preise für Flugtreibstoff laut dem weltweiten Preisindex Platts von S&P Global Energy bereits verdoppelt.

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Die Entwicklung schlägt sich zunehmend in den Ticketpreisen nieder. Airlines geben gestiegene Treibstoffkosten zumindest teilweise weiter. Wer einen Flug zu einem akzeptablen Preis findet, sollte ihn sich sichern. Wer gerade eine Reise plant, sollte die Preise beobachten und vergleichen, zum Beispiel mit Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo oder Swoodoo. So wie in weniger turbulenten Zeiten gilt auch momentan die Regel: Sind Reisende flexibel bei Abflughafen, Reisetagen oder Ziel, kann das die Reisekosten deutlich senken.
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Urlaub: Flugpreise unter Druck – frühes Buchen kann sich lohnen
Neben höheren Preisen droht in den kommenden Wochen und Monaten auch ein reduziertes Angebot an Flügen. Die Internationale Energieagentur (IEA) hält Engpässe beim Kerosin für möglich. Einige Fluggesellschaften haben ihr Programm bereits ausgedünnt. Für Reisende bedeutet das:
- weniger Auswahl,
- stärker ausgelastete Flüge und
- höhere Preise.
Ist ein Flug bereits gebucht, sind Fluggäste allerdings vor nachträglichen Preiserhöhungen meist gut geschützt. Denn Airlines dürfen in der Regel keine nachträglichen Zuschläge wegen teurerem Kerosin verlangen. Einseitige Preisänderungen sind nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Regel nur bei steigenden Steuern und Gebühren möglich.
Bei Pauschalreisen kann der Veranstalter den Preis bis zu 20 Tage vor Abreise um bis zu acht Prozent erhöhen – allerdings nur, wenn in den AGB eine entsprechende Klausel steht (§ 651f und 651g BGB). Verlangt der Veranstalter mehr, können Reisende die Pauschalreise stornieren.
Bezahl-Schock im Urlaub
Verspätung oder Ausfall beim Flug: Das sind die Rechte
Kommt es zu Verspätungen oder Flugausfällen in diesem Sommer, können Reisende Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung haben. Die Airline muss für einen Alternativflug sorgen oder den Ticketpreis erstatten. Je nach Distanz und Dauer der Verspätung sind zudem Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro möglich. Was im konkreten Fall möglich ist, zeigt der Finanztip-Fluggastrechner. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Ob ein durch den Iran-Krieg ausgelöster Kerosinmangel oder sehr hohe Kerosinpreise als außergewöhnliche Umstände zu werten sind, muss im Ernstfall vor Gericht geklärt werden. Streiks des eigenen Personals gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Rund 260.000 Flugreisende haben sich 2025 mithilfe von sogenannten Fluggasthelfern eine Entschädigung gesichert.
Urlaubsflug gestrichen: So kommen Betroffene zu ihrem Geld
Erster Ansprechpartner für Reisende ist die Airline. Reagiert sie nicht, hilft die sogenannte Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Diese prüft die Rechte des Fluggastes und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag. Den muss die Airline allerdings nicht annehmen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kommen eine Klage oder spezialisierte Rechtsdienstleister infrage. Fluggasthelfer setzen die Ansprüche gegen Provision durch oder zahlen eine Sofortentschädigung mit Abschlag aus.
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Angesichts unsicherer Entwicklungen könnte sich bei der Planung des Urlaubs auch ein Blick auf Alternativen zu Flugreisen lohnen. Bahnreisen innerhalb Europas gewinnen an Attraktivität, etwa mit dem Interrail-Ticket. Diese Bahnflatrate für Reisen durch 33 europäische Länder ermöglicht unbegrenztes Zugfahren zu einem Festpreis. Das Ticket gibt es inzwischen auch für Erwachsene. Mit Angeboten wie dem Deutschlandticket oder Rabattkarten wie der Bahncard können Reisende ebenfalls Kosten begrenzen. Ob Flug oder Bahn – die Lage bleibt dynamisch. Wer frühzeitig plant und seine Rechte kennt, kann finanziell besser reagieren.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.






