Berlin. Der Mieterbund befürchtet, dass es durch die geänderten Pläne beim Heizungsgesetz teurer wird. Vor allem ein Punkt sorgt für Streit.

Das umstrittene Heizungsgesetz wird überarbeitet – doch sowohl für Mieter als auch Vermieter bleiben große Fragezeichen. In den „Leitplanken“, auf die sich SPD, Grüne und FDP geeinigt haben, heißt es: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden.“ Vermieter wiederum sollten Anreize erhalten, um in moderne Heizungssysteme zu investieren. Was aber heißt das konkret?

Die Ampel-Koalition nennt zwei Punkte: Erstens soll die bestehende Förderung für den Heizungstausch erweitert werden. Aktuell wird der Heizungstausch noch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Grundförderung liegt je nach Heizungsart dabei zwischen 10 und 30 Prozent. Bei Mehrfamilienhäusern kann der Tausch hin zu einer Wärmepumpe unter bestimmten Umständen mit bis zu 40 Prozent gefördert werden.

Zweitens soll eine zweite Modernisierungsumlage eingeführt werden – daran entzündet sich nun Streit. Beim Deutschen Mieterbund schrillen die Alarmglocken. „Mieterinnen und Mieter müssen die Hauptlast tragen“, sagte Mieterbund-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz im Vorfeld des diesjährigen Mietertages in Bremen. Eine zweite Modernisierungsumlage verheiße nichts Gutes für Mieterinnen und Mieter.

Heizungsgesetz: Mieterbund befürchtet steigende Mieten

Aktuell gibt es bereits eine Umlage für die energetische Modernisierung. Vermieterinnen und Vermieter dürfen acht Prozent der angefallenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen, solange die Miete binnen sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter steigt.

Deutsche Mieterbund warnt beim Heizungsgesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor einer finanziellen Überforderung für Mieterinnen und Mieter.
Deutsche Mieterbund warnt beim Heizungsgesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor einer finanziellen Überforderung für Mieterinnen und Mieter. © dpa | Monika Skolimowska

Für Vermieter gebe es aktuell keine Anreize, überhaupt Förderung mit komplizierter Antragsstellung in Anspruch zu nehmen. Denn: Umlagefähig ist die Investition abzüglich der Förderung. Auf lange Sicht könne es für Vermieter daher lohnend sein, ohne Förderung die Kosten vollständig umzulegen und eine höhere Miete zu verlangen, sagt Weber-Moritz. Nach Mieterbund-Schätzung würden nur fünf bis zehn Prozent der Vermieterinnen und Vermieter daher eine Förderung in Anspruch nehmen.

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Dem will die Ampel beim Heizungstausch offenbar einen Riegel vorschieben. Denn die neue Modernisierungsumlage soll nur gelten, wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird – und Mieterinnen und Mieter die Aussicht hätten, finanziell zu profitieren.

Mieterbund will Umlage absenken – GdW warnt

Beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW zeigt man sich alarmiert. Es dürfe nicht passieren, dass Unternehmen mit einer „abgesenkten Modernisierumlage bestraft werden“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Sozial orientierte Wohnungsunternehmen würden mit dem Rücken zur Wand stehen, ihnen fehle das Eigenkapital für Investitionen.

Beim Mieterbund hingegen moniert man, dass schon heute keine Warmmietneutralität hergestellt werde – bedeutet: Nach der Sanierung ist die Belastung durch die höhere Miete größer als die Einsparung bei den Energiekosten. Bundesdirektorin Weber-Moritz fordert daher, die bestehende Umlage von acht auf vier Prozent zu halbieren – und die Kappungsgrenze auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter binnen sechs Jahren zu senken.

Details zur neuen Umlage noch unklar

Unternehmen der Branche argumentieren naturgemäß anders. Als die Modernisierungsumlage zuletzt im Jahr 2019 von zuvor elf auf acht Prozent abgesenkt wurde, sei das auch vor dem Hintergrund der damals sinkenden Zinsen passiert. Im Zuge der Niedrig- und Nullzinsphase lagen die Bauzinsen damals bei rund 1,4 Prozent, zwischenzeitlich fielen sie in den vergangenen Jahren unter die Ein-Prozent-Marke.

Im Rahmen der Zinswende sind sie nun aber kräftig angestiegen, liegen bei knapp vier Prozent. Modernisierungen werden für die Unternehmen also wieder teurer. Würde man diese Entwicklung berücksichtigen, müssten die Modernisierungsumlage wieder auf über zehn Prozent steigen, um einen Anreiz zu schaffen, heißt es aus der Branche.

Die Ausgestaltung der neuen Modernisierungsumlage muss nun im parlamentarischen Verfahren erarbeitet werden. Denn Details zum Verfahren fehlen bisher in den „Leitplanken“.

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