Berlin Immer öfter wollen Strom- und Gaskunden in die Grundversorgung wechseln. Doch so mancher Anbieter versucht, dies zu erschweren.
Angesichts explodierender Energiepreise überlegen viele Strom- und Gaskunden, ihren laufenden Vertrag zu kündigen. Verbraucherschützer weisen dabei auf das Sonderkündigungsrecht hin. Wenn der Versorger die Preise erhöht, kann der Kunde davon Gebrauch machen. Allerdings fehle in vielen Schreiben, in denen Preiserhöhungen angekündigt werden, der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, erklärt Energierecht-Referentin Carina Habeck von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).
Wer seinen Vertrag kündigt und keinen neuen bei einem anderen Anbieter abschließt, hat nach geltendem Recht Anspruch auf die sogenannte Grundversorgung. Diese stellt der Anbieter zur Verfügung, der vor Ort bereits die meisten Kunden beliefert. Laut Verbraucherschützern ist die Grundversorgung angesichts der Preisexplosion bei Strom und Gas häufig die finanziell attraktivste Möglichkeit. Einziges Problem: Der Grundversorgungstarif ist nur mit einer sechswöchigen Preisgarantie verbunden. Im Anschluss kann es deutlich teurer werden.
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Versorger versuchen, Kunden in die Ersatzversorgung zu zwingen
Wie die Zeitung "Welt" schreibt, versuchen nun offenbar immer mehr Versorger, den Wechsel in die Grundversorgung zu erschweren. "Unser Grundversorger bietet uns derzeit nur die Möglichkeit, in die Ersatzversorgung zu wechseln“, schrieb etwa eine Kundin der "Welt"-Redaktion.
Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) darf der Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Preise als in der Grundversorgung berechnen. Zudem greift die Ersatzversorgung eigentlich nur bei unklarer Versorgungslage, etwa wenn ein Anbieter wegen Insolvenz keinen Strom oder kein Gas mehr liefert. Ein Wechsel von der Ersatzversorgung in den Tarif der Grundversorgung ist wiederum erst nach drei Monaten möglich. Heißt konkret: In diesen drei Monaten müssen Gas- und Stromkunden deutlich mehr zahlen.
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Erhebliche regionale Unterschiede bei der Grundversorgung
Verbraucherschützer halten dieses Vorgehen der Versorger für nicht rechtskonform. "Nach unserer Auffassung kann jeder Kunde, der entweder aktiv seinen Vertrag wegen einer Preiserhöhung kündigt oder dessen Vertrag vom Versorger gekündigt wird, in die Grundversorgung und muss nicht in die Ersatzversorgung", zitiert die "Welt" einen Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer raten deshalb auch dazu, sich aktiv beim ortsansässigen Anbieter um den Grundversorgungstarif zu kümmern, um nicht doch bei der Ersatzversorgung zu landen.
Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es aber auch bei der Grundversorgung erhebliche regionale Unterschiede. Wie die Verbraucherschutzorganisation am Donnerstag mitteilte, zahlen zum Stichtag 1. Oktober Neukundinnen und Neukunden in der Grundversorgung pro Kilowattstunde Gas zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreises. Bei Strom liege die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde. (tok/dpa/epd)
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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.