Hochprozentige alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie E-Zigaretten dürfen in Deutschland laut Jugendschutzgesetz nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren verkauft werden. Einigen Händlern in Gotha ist das anscheinend schnuppe, bei einem Testeinkauf konnten zwei junge Testkäuferinnen in Gotha problemlos Wodka und Vapes einkaufen.

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„Testkäufe sind für uns eine praktische Form, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen“, erklärt Sven Zeilmann-Kerber, Mitarbeiter des Jugendamtes. „Wir haben dieses Mal einfach die beim letzten Testeinkauf durchgefallenen vier Händler noch einmal getestet.“ Und wieder sind drei durchgefallen.
Verkäufer ignorieren Ausweiskontrolle bei Zigaretten- und Spirituosenverkauf
Ein Schwerpunkt der Kontrollen am vergangenen Donnerstag lag auf dem Verkauf von E-Zigaretten. „Das ist ein Riesenthema an den Schulen, wer die Vapes verkauft“, weiß Zeilmann-Kerber. „Aber die Geschäfte sind mir auch bekannt.“ Der Jugendschützer vom Amt lässt Ausreden der Verkäufer nicht zu. „Die Kassensysteme zeigen sogar das Geburtsjahr an, das der Käufer mindestens vorweisen muss.“ Die 16 und 17 Jahre alten Testkäuferinnen wurden in den drei Geschäften in der Gothaer Innenstadt noch nicht einmal nach dem Personalausweis gefragt.
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Die drei Verkäufer müssen jetzt mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Während der normale Angestellte mit einem Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro belegt werden kann, kommt auf den Geschäftsinhaber, vor allem bei einer wiederholten Verfehlung, ein Bußgeld zwischen 250 und 1200 Euro infrage. Beim Verkauf von Spirituosen geht die Spanne für Inhaber sogar bis 2500 Euro. „Wir werden unsere Strafen jetzt im oberen Limit ansetzen“, sagt Seven Zeilmann-Kerber.
Amt verhängt Bußgelder am oberen Limit
Bußgelder ab 250 Euro werden laut Jugendamt dem Gewerbezentralregister gemeldet. Nach der dritten Meldung droht eine Geschäftsschließung.
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Aber es gab auch Lob: Die Verkäuferin des vierten Geschäftes hatte die beiden Jugendlichen sofort gebeten, den Ausweis vorzulegen, und ihnen letztendlich auch den Verkauf von hochprozentigem Alkohol verweigert. „Auch wenn das ein positives Beispiel war, hat uns die Bilanz der Testkäufe noch einmal bestätigt, dass es weiterhin Handlungsbedarf gibt. Deshalb werden wir auch künftig konsequent kontrollieren, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und die Händler in die Pflicht zu nehmen“, so Sven Zeilmann-Keber.
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In Zusammenarbeit mit der Landespolizeiinspektion Gotha und dem Gothaer Gewerbeamt sollen weitere Testkäufe im gesamten Landkreis absolviert werden. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren können die Kontrollen gern unterstützen. Bei Interesse einfach im Jugendamt die 03621/21 43 01 anrufen.
„Keine Angst, die Testeinkäufe werden von uns und Ordnungskräften wie der Polizei begleitet und wir sprechen vorab mit den Eltern und bitten sie um Einwilligung“, erklärt Zeilmann-Kerber. „Das ist übrigens auch für zukünftige Azubis eine gute Gelegenheit, einmal in die Arbeit unseres Amtes hineinzuschnuppern.“ Fühlt sich ein Testkäufer dennoch unerwartet nicht wohl in seiner Haut, kann der Test jederzeit abgebrochen werden.






