Als der Angeklagte Fernando P. am ersten Prozesstag den Aachener Gerichtssaal betritt, zögert er zunächst. Beim Anblick der Kameras bleibt er kurz stehen und zieht sich zurück, kehrt jedoch nach einigen Sekunden mit einer tief ins Gesicht gezogenen Kapuze zurück. Begleitet von Justizmitarbeitern erreicht er die Anklagebank und wirkt dabei wie ein schlurfender Mönch. So beschreibt die „Aachener Zeitung“ den Auftakt einer Gerichtsverhandlung, in der es um schwerwiegende und erschreckende Taten geht.

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Vergewaltigungsprozess in Aachen: Angeklagter soll Taten gefilmt und verbreitet haben

Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, seine Ehefrau von 2009 bis Frühjahr 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Stolberg heimlich betäubt und sie sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll er die Taten gefilmt und die Videos über Plattformen wie Telegram mit tausenden Nutzern geteilt haben. Die Ermittler konnten einen Zeitraum von über 15 Jahren anhand der sichergestellten Aufnahmen rekonstruieren. Konkret umfasst die Anklage 30 Fälle der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Zusätzlich wird P. in sechs Fällen der Vergewaltigung sowie in drei Fällen der sexuellen Nötigung beschuldigt. Laut Gesetz drohen ihm bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung bis zu 15 Jahre Haft.

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Im Verfahren gegen Fernando P. wurde die Anklage ohne unbeteiligte Zuhörer verlesen. Nur einige biografische Details wurden öffentlich bekannt: P., 61 Jahre alt, wurde in der spanischen Region Extremadura geboren und zog 1961 mit seiner Familie nach Deutschland. Nach seinem Hauptschulabschluss absolvierte er eine Lehre als Installateur, bevor er 1992 von der Stadt Alsdorf als Monteur und Techniker angestellt wurde, schreibt die „Aachener Zeitung“. Die letzten sieben Jahre war er als Hausmeister an einer Gesamtschule in Alsdorf tätig und wurde dort im Februar festgenommen. Ein Zusammenhang zwischen seinen Taten und seiner Arbeit besteht laut Ermittlungen nicht.

Freiwilliger Feuerwehrmann und Vater von zwei erwachsenen Söhnen

Seit seiner Festnahme befindet sich P. in Untersuchungshaft. Zuvor war der langjährige Freiwillige Feuerwehrmann nie straffällig geworden. Sein Pflichtverteidiger kündigte an, P. wolle sich schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Trotz der schweren Anschuldigungen trägt P. weiterhin seinen Ehering – er ist seit 35 Jahren verheiratet und Vater zweier erwachsener Söhne. Der Kontakt zur Familie sei jedoch seit seiner Festnahme abgebrochen; einzig P.s jüngere Schwester habe ihn in Untersuchungshaft besucht. Bei einem der nächsten Gerichtstermine wird P.s Ehefrau als Zeugin auftreten.

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Im Verlauf des Prozesses sollen eine vom Gericht bestellte Psychiaterin sowie ein Toxikologe gehört werden. Der Toxikologe soll die Wirkung der sedierenden Substanzen, die P. angeblich verabreicht hat, näher erläutern. Die Beweisaufnahme und die folgenden Plädoyers werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Urteil samt Begründung soll am 22. Dezember gesprochen werden und könnte zumindest teilweise wieder öffentlich verkündet werden.

fmg/sh