In einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sind am Montag sechs Menschen erschossen worden. Vier Frauen und zwei Männer starben während eines Hilfeplangesprächs, bei dem es um die Betreuung eines drei Monate alten Babys ging. Der Vater des Kindes, Fatih G., 45 Jahre alt, steht im Verdacht, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben.

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Nach der Tat floh der Verdächtige nach bisherigen Erkenntnissen in einem hochmotorisierten Mercedes-AMG. Am Steuer soll eine 65 Jahre alte Frau gesessen haben, die als Patentante seiner Tochter gilt. Drei Tage zuvor hatte offenbar ebendiese Frau ein 20-seitiges Dokument an mehrere Medien verschickt. Es trug den Titel „Chronologie eines Alptraums“ und schilderte den Sorgerechtsstreit der Familie mit Klinik, Jugendamt und Justiz.

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Sorgerechtsstreit um Baby: Was vor der Tat geschah

Im Zentrum des Falls steht die drei Monate alte Tochter von Fatih G. und seiner Frau. Das Mädchen war zuvor aus der Familie genommen worden. Später durfte es unter Auflagen wieder bei seiner Mutter leben, allerdings nicht im Elternhaus, sondern nur in einem betreuten Umfeld der Jugendhilfe.

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Bei dem Termin am Montag sollte nach Angaben der Region Hannover über die weitere Hilfeplanung gesprochen werden. Ein Hilfeplangespräch ist ein Termin, bei dem Jugendamt, Einrichtung und Eltern beraten, welche Unterstützung ein Kind und seine Familie brauchen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Fatih G. während des Treffens plötzlich eine mitgebrachte Schusswaffe gezogen und auf die Anwesenden geschossen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe er dabei gehandelt, um sie zu töten. Unter den Opfern sind drei Mitarbeitende des Jugendamtes der Region Hannover sowie drei Beschäftigte der Stader Jugendhilfeeinrichtung.

„Chronologie eines Alptraums“: Das Dokument der mutmaßlichen Patentante

Das 20-seitige Schreiben der mutmaßlichen Patentante beschreibt den Konflikt aus Sicht der Familie. Fatih G. erscheint darin als liebevoller, aber verzweifelter Vater, der gegen ein aus seiner Sicht übermächtiges System kämpfe. Die Frau erhebt schwere Vorwürfe gegen die Medizinische Hochschule Hannover, das Jugendamt und die Justiz. Sie spricht von Widersprüchen, falschen Darstellungen und Fehlentscheidungen.

Ausgangspunkt ist nach ihrer Schilderung ein Krankenhausaufenthalt des Säuglings am 12. April 2026. Das Baby wurde damals wegen Hirnblutungen behandelt. In der Medizinischen Hochschule Hannover soll der Verdacht aufgekommen sein, das Kind könne geschüttelt worden sein. Die Familie weist diesen Verdacht zurück. Sie erklärt die Verletzung mit einem Unfall: Der Vater sei im Halbschlaf mit seinem Kopf gegen den Kopf des Kindes gestoßen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte gegenüber „Bild“, dass gegen den 45-Jährigen wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt werde. Gemeint ist damit der Verdacht, dass jemand eine Person misshandelt haben könnte, die ihm besonders anvertraut ist – etwa ein Kind.

Diesen Ermittlungsverdacht greift auch die Patentante in ihrem Schreiben auf. Zugleich berichtet sie, Fatih G. habe seinerseits Strafanzeigen gegen Ärzte, Jugendamtsmitarbeiter und weitere Beteiligte gestellt. Am Ende des Dokuments heißt es, zahlreiche Unterlagen, Arztbriefe, E-Mails und Zeugenaussagen würden die Darstellung der Familie stützen. Ob diese Unterlagen die Vorwürfe tatsächlich belegen, ist offen. Viele Behauptungen lassen sich derzeit nicht unabhängig überprüfen. Die Behörden äußern sich unter anderem aus Datenschutzgründen nur zurückhaltend.

Fatih G. unter Verdacht: Staatsanwaltschaft spricht von Mordmerkmalen

Gegen Fatih G. wurde inzwischen Haftbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat als sechsfachen Mord. Zur Begründung verweist sie auf mögliche Mordmerkmale, insbesondere Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Der Beschuldigte wurde nach Angaben der Ermittler in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde beschlagnahmt. Um welche Waffe es sich handelt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft bislang aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mit. Unklar ist auch, wie Fatih G. an die Waffe gelangte. Eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen soll er nach Behördenangaben nicht gehabt haben.

Auch die Mutter des Kindes und die mutmaßliche Patentante wurden zunächst vernommen. Gegen beide Frauen beantragte die Staatsanwaltschaft jedoch keinen Haftbefehl. Sie wurden aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Das Baby und seine Mutter blieben nach Polizeiangaben unverletzt. Das Kind wurde anschließend in die Obhut des Jugendamtes gegeben.

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Parallel zum Haftbefehl laufen die Ermittlungen weiter. Eine Mordkommission soll den Ablauf der Tat rekonstruieren, Spuren auswerten und klären, ob es weitere Beteiligte oder Mitwisser gab. Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen weiterhin um Fotos und Videos, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten.