Berlin. Die Ampel-Koalition will Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von der Pflicht zum Heizungsaustausch befreien. Ist das fair?

Auf den ersten Blick klingt es plausibel: Wer im hohen Alter noch im eigenen Haus wohnt, überlegt sich unter Umständen dreimal, ob sich eine teure Investition in Zukunftstechnologie beim Heizen persönlich noch lohnt. Besonders dann, wenn auch das Haus selbst bereits in die Jahre gekommen ist und der Umbauaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Die Ampel-Koalition hat deswegen festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen der Heizung auf erneuerbare Energien entfällt. Geht ihre bisherige Ölheizung oder Gasheizung kaputt, kann sie wieder durch eine herkömmliche Heizung ersetzt werden. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht - allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Ausnahmen für Eigentümer über 80 Jahre: Union kritisiert „starre Grenze“

Die Unionsfraktion hat erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit der geplanten Regelungen: Mit Blick auf die Ausnahmen für über 80-jährige Eigentümer erklärte der rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings: „Das Heizungsverbot der Ampel wird immer bizarrer, je mehr von den Plänen bekannt wird.“ Die Frage sei, warum etwas für einen End-Siebziger zumutbar sein solle, das für den 80-Jährigen unzumutbar sei.