Berlin . 52 Millionen Versicherte und Rentner sind zur Sozialwahl aufgerufen. Nicht mal jeder Dritte stimmt ab, vermutlich aus Unwissenheit.

Etwa 52 Millionen Bundesbürger erhalten in diesen Tagen Wahlaufrufe mit Stimmzetteln. Nur bei der Bundestagswahl sind mehr gefragt, rund 60 Millionen. Da weiß man freilich auch, worum es geht: Um die Zusammensetzung des Bundestages, im Ergebnis darum, wer regiert und wer opponiert. Was aber steht bei der Sozialwahl 2023 auf dem Spiel? Was man dazu wissen sollte – die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Worum geht es?

Um Teilhabe und Mitbestimmung bei der Sozialversicherung. Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung verwalten sich im Prinzip selbst. In die entsprechenden Gremien werden Leute gewählt, die sich für eine bürgernahe Rentenversicherung und Gesundheitsversorgung einsetzen sollen.

Wer ist wahlberechtigt?

Jeder, der über 16 Jahre alt und versichert ist, sei es bei den Krankenkassen, sei es bei der Rentenversicherung. So erklärt sich auch die hohe Zahl der Wahlberechtigten. Es ist fast leichter einzugrenzen, wer keine Stimme abgeben darf, beispielsweise familienversicherte Studentinnen und Studenten. Spätestens zwei Wochen nach Ende des Wahlgangs am 31. Mai sollten alle Stimmen ausgezählt sein.

Über wen stimmt man ab?

Nicht über Parteien, auch nicht über einzelne Kandidaten. Wahlkampf – Fehlanzeige. Die Wahlberechtigten müssen sich selbst informieren, wofür welche Liste steht. Bei den meisten Versicherungen treten nicht mehr Bewerber an, als es Sitze in den Sozialparlamenten gibt. Die Kandidatinnen und Kandidaten treten in gemeinsamen Listen an, und dahinter verbergen sich wiederum die üblichen Interessengruppen, allen voran: die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften. Aber nicht nur die.

Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mischt zum Beispiel der Deutsche Jagdverband mit. Typisch ist die Schlagzeile der Deutschen Jagdzeitung: "Jäger wählen Jäger!" Anders als Bundestagsabgeordnete arbeiten die gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei der Sozialwahl ehrenamtlich, und gewählt wird – noch ein Unterschied – nicht alle vier, sondern alle sechs Jahre.

Welche Wahlbeteiligung ist zu erwarten?

Traditionell niedrig und seit Jahrzehnten eigentlich abnehmend. Bei der Wahl 2017 lag die Beteiligung bei 30,42 Prozent und war zum ersten Mal seit 30 Jahre leicht gestiegen. Das bedeutet aber, dass zwei von drei Wahlberechtigten den Stimmzettel wegwerfen und vermutlich nicht wissen, was die Sozialparlamente regeln. Man kann das Glas aber auch als halbvoll betrachten. Immerhin beteiligten sich an der Sozialwahl 2017 rund 15,5 Millionen Menschen.

Welche Entscheidungen treffen die Abgeordneten der Versicherten?

Mehr als die meisten Menschen wissen. Erst einmal beschließen sie den Haushalt der jeweiligen Versicherung und sitzen an den Fleischtöpfen: an den Beitragsgeldern. Bei den Krankenkassen geht es nach Angaben der IG Metall zum Beispiel darum, welche Zuschüsse sie für Zahnreinigung oder Reiseimpfungen zahlen. Auch werden die Betriebe bei der Gesundheitsförderung unterstützt. Es berührt viele Bürger schon direkt und persönlich.

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