Rudolstadt. Rudolstadts Richter Andreas Spahn über eine Herabsetzung der Strafmündigkeit nach Mord an 12-Jähriger und Misshandlung einer 13-Jährigen – jeweils begangen von Minderjährigen
Rudolstädter Richter: „Jugendschutz sollte genauer unter die Lupe genommen werden“
Von Dominique Lattich