Gera. Die Führungskräfte am Thüringer Rechnungshof sehen sich ungerecht behandelt, weil sie beim Verdienst niedriger eingestuft sind als Ministeriums-Abteilungsleiter.

Am Verwaltungsgericht Gera sind drei Klagen von Direktoren des Thüringer Rechnungshofes auf eine höhere Besoldung anhängig. Mit einem schnellen Abschluss der Verfahren ist laut Gerichtspräsident Michael Obhues nicht zu rechnen – es geht um eine erhebliche Einkommenssteigerung.

Die drei Landesbediensteten wollen eine höhere Einstufung erreichen. Bislang sind ihre Stellen mit einer B4 dotiert, was einen monatlichen Grundbetrag von 8791 Euro bedeutet. Rechnungshof-Präsident Sebastian Dette hatte im vergangenen Jahr von einer „verfassungswidrigen Unteralimentierung“ gesprochen. Seinen Angaben zufolge gehe es seinen zwei Direktorinnen und einem Direktor nicht um das Geld, sondern ums Prinzip.

Sie störe, dass sie zwei Gehaltsgruppen unter vergleichbaren Abteilungsleitern in Ministerien eingestuft seien. Die B6-Stellen sind mit je 9870 Euro im Monat dotiert. Das Finanzministerium hatte eine höhere Einstufung abgelehnt und sich auf größere Befugnisse von Abteilungsleitern in Ministerien berufen, was sich wiederum in der Einstufung der Ämter niederschlage.

Umfangreiche Berechnungen nötig, um den Vorwurf der Unteralimentierung zu überprüfen

Laut Gerichtspräsident Obhues stehen umfangreiche Berechnungen an, um den Vorwurf der Unteralimentierung zu überprüfen. Als Faktoren fließen unter anderem der Index der Lebenshaltungskosten oder die Entwicklung der Gehälter in der Privatwirtschaft ein. Nach derzeitigem Stand sei unklar, ob das Gericht die Klagen bereits am Ende dieses Jahres entscheiden könne oder erst Anfang 2021.

Der Thüringer Rechnungshof überwacht die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats und ist für die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung für die kommunalen Körperschaften verantwortlich. Er prüft nach eigenen Angaben stichprobenweise annähernd zehn Milliarden Euro an jährlichen öffentlichen Ausgaben und Einnahmen.

Die Prüfer behalten auch das Handeln des Freistaats bei Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, unter anderem der Landesentwicklungsgesellschaft, im Blick und beraten die Politik zukunftsorientiert bei Finanzfragen.