Gefühle haben im Gerichtssaal nichts verloren, zumindest gehören sie möglichst nicht in die offiziellen Plädoyers oder die Urteilsbegründung. Ist das wirklich so?

Denn dann könnten wir wirklich bald Automaten die Justizarbeit machen lassen, wie es der Philosoph Richard David Precht ein ums andere Mal als nahe liegende Umwälzungserscheinung kommender Arbeitswelten kassandriert.

Da stand also ein junger Mann vor Gericht, der ohne Zögern von sich selbst als dem dümmsten Verbrecher Deutschlands sprach – und es klang nicht wie eine maskuline Koketterie. Hat er damit unseren Reflex frei gegeben, mit dem sich Otto Normalunbescholtener gern über Straftaten lustig macht und damit auf die gleichwohl ausdrücklich verdiente Strafe den Spott draufsattelt? Darf man bei solcher Gelegenheit auf die unverwirkbare Würde des Menschen, auch des verurteilten Menschen hinweisen?

Man darf und man soll es sogar ausdrücklich. Deswegen bleibt der richtige Name von Uwe U. ebenso unerwähnt, wie sein genauer Wohnort.

Die Taten waren strafbar, verwerflich und in Teilen hatten sie auch etwas Lächerliches. Über die Taten – und nur über sie – dürfen wir uns lustig machen.

Der Mensch hinter den Taten muss die Verantwortung dafür übernehmen. Doch nicht nur unsere Gesetze, sondern auch ein pragmatischer Ansatz räumt in jedem Urteil die hoffende Erwartung ein, dass die Strafe zugleich eine Lehre sei.

Deutschlands dümmster Bankräuber in Rudolstadt vor Gericht