Berlin. Entlastungspaket: Seit 15. März können Studierende die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen. Das Verfahren ist allerdings kompliziert.

Im Herbst 2022 wurde es beschlossen – jetzt ist es so weit: Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler können seit dem 15. März die 200 Euro-Einmalzahlung anfordern. Sie sollen mit dem Geld für die gestiegenen Energiepreise finanziell entlastet werden.

Dafür müssen sie sich auf der Antragsplattform "Einmalzahlung200.de" anmelden. Allerdings kam es auf der Seite direkt zu Startschwierigkeiten: Es gab lange Wartezeiten und technische Probleme – teilweise funktionierte die Seite unter dem Zustrom an Anfragen gar nicht mehr. Wenn man es einmal auf die Plattform geschafft hat, ist das Verfahren zudem kompliziert.

Einmalzahlung: Wie schnell ist der Antrag fertig?

Die FAQs auf "Einmalzahlung200.de" enthalten rund 48 Fragen zu dem Antrag. So heißt es zum Beispiel: "Was wird benötigt?", "Muss ich eine PIN zu meinem Zugangscode bei der Anmeldung eingeben?" oder: "Ich habe noch keinen Zugangscode erhalten, was kann ich tun?". Der Prozess muss erstmal verstanden werden. "Ich habe über vier Stunden gebraucht, um alles zu durchsteigen und den Antrag zu stellen", berichtet Emmelie Pauli, Studentin aus Hamburg, dieser Redaktion.

Um die 200 Euro zu erhalten, brauchen die Studierenden im ersten Schritt ein sogenanntes "BundID-Konto", welches mit der Onlinefunktion des Personalausweises oder mit einem Elster-Zertifikat bestätigt werden muss. Im zweiten Schritt ist ein Zugangscode erforderlich, den die Studierenden von der Universität oder Fachschule erhalten haben. Erst wenn die Codes organisiert sind, können die Studierenden mit dem Antrag auf der Plattform starten.

Was machen die Studierenden ohne E-Personalausweis und ohne Elster-Zertifikat? Es gibt noch die Möglichkeit, die Identität mit einer weiteren PIN nachzuweisen. Diese erhalten die Studierenden – neben den Zugangscode – auch von ihrer Ausbildungsstätte. Dann reicht bei der BundID Anmeldung auch einfach ein Benutzername und ein Passwort. Allerdings gibt es die persönliche PIN nicht von jeder Hochschule. Oder sie kommt verspätet an: Pauli erreichte die PIN erst am 17. März, zwei Tage nach Start der Einmalzahlung.

Warum braucht es das BundID-Konto?

Die Antragsteller müssen identifiziert werden. Um das zu lösen, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Bund-ID entschieden. Es handelt sich dabei um einen zentralen Dienst des Bundes, der 2019 ins Leben gerufen wurde. Mit der ID soll manAmt auch online möglich werden. Im Februar waren laut Personalausweisportal 407.000 Nutzer für das Bund-ID-Konto registriert. Durch die rund 2,9 Millionen Studierenden dürfte sich die Zahl deutlich erhöhen.

Kritik am bürokratischen Antrag

Es gibt Kritik daran, dass die Bund-ID der einzige Weg ist, um die 200 Euro zu erhalten. „Die Bund-ID ist zwingend, um den Antrag zu stellen. Da sind Datenschutz-Bedenken durchaus angebracht.", sagt Carlotta Eklöh, Vorständin des freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften, gegenüber dieser Redaktion. Die bürokratischen Hürden seien zu hoch, man würde mit einem Antragsverfahren gerade die Menschen verlieren, die das Geld am nötigsten bräuchten. Außerdem seien die 200 Euro zu wenig Geld und kämen nach sechs Monaten viel zu spät.

Laut Eklöh wäre es wünschenswert gewesen, „ein Verfahren zu finden, bei dem das Geld ohne Antragsverfahren direkt an die Studierenden ausgezahlt werden kann. Und das hätte noch im Wintersemester und nicht im Sommersemester passieren sollen. Die Heizkosten und Nebenkosten sind schon seit November gestiegen - es hat im Winter schon eine Entlastung gebraucht."

Das Bundesministerium für Bildung teilte an diesem Montag mit, dass bereits mehr als eine Million Anträge bewilligt worden seien. Demnach hätten bereits 650.000 Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler das Geld erhalten. (emi)