Berlin. Thüringen wollte Angehörige von Afghanen im Freistaat unterbringen. Das Bundesinnenministerium ist dagegen, Seehofer sucht stattdessen nach einer europäischen Lösung.

Das von Thüringen geplante Landesaufnahmeprogramm für Angehörige im Freistaat lebender Afghanen kann nicht umgesetzt werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sehe für Landesaufnahmeprogramme der Bundesländer derzeit keine Notwendigkeit, teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag auf Anfrage mit. "Bei einer Sonderinnenministerkonferenz am 18. August waren sich die Innenministerinnen und Innenminister der Bundesländer und der Bundesinnenminister hierüber einig", fügte sie hinzu.

Thüringen wollte mit einem eigenen Aufnahmeprogramm Angehörigen von Afghanen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, in das Bundesland zu kommen. Einen entsprechenden Beschluss hatte das Kabinett in Erfurt am Dienstag gefasst. Voraussetzung für Aufnahmeprogramme der Länder ist aber die Zustimmung des Bundesinnenministeriums.

Gemeinsames europäisches Vorgehen sei erforderlich

Die Bundesregierung unternehme große Anstrengungen, um nach dem Ende der Evakuierungen den noch dort verbliebenen anerkannten afghanischen Ortskräften und besonders gefährdeten Personen die Ausreise aus Afghanistan und eine Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen, betonte die Sprecherin des Bundesministeriums. Zudem sei Minister Seehofer der Überzeugung, dass die Situation in Afghanistan nicht auf nationaler Ebene gelöst werden könne, sondern dass ein gemeinsames europäisches Vorgehen erforderlich sei.

Thüringens rot-rot-grüne Landesregierung hatte erklärt, sie halte es "aus humanitären Gründen für geboten, afghanischen Staatsangehörigen, die vom Krieg in ihrem Heimatland betroffen sind, den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen". Vorgesehen war allerdings, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden müssten, damit afghanische Angehörige nach Thüringen kommen könnten.

U.a. wurden verwandtschaftliche Beziehungen zu Menschen verlangt, die in Thüringen aufenthaltsberechtigt sind und die selbst oder durch Dritte "bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern".
Die Angehörigen in Thüringen sollten einen Aufenthaltstitel haben und sich schon mindestens seit einem Jahr in Deutschland aufhalten. Außerdem müssen sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen haben.

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