Erfurt. Beiträge für kommunalen Straßenausbau müssen in Thüringen rückwirkend bis 1991 erhoben werden. Zum Jahresende werden die ersten Gemeinden dazu zwangsverpflichtet, befürchtet die Bürgerallianz.
Volkhard Paczulla
Erfurt. Beiträge für kommunalen Straßenausbau müssen in Thüringen rückwirkend bis 1991 erhoben werden. Zum Jahresende werden die ersten Gemeinden dazu zwangsverpflichtet, befürchtet die Bürgerallianz.
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