Meine Meinung: Oliver Nowak über die Kosten im Sozialen

Die jüngste Kreistagssitzung in ihrem Zusammenhang betrachtet gibt ein sehr diverses Bild ab.

Denn auf der einen Seite gibt es Kosten, die beglichen werden müssen, wie zum Beispiel die Ausgaben bei der Eingliederungshilfe und der Inobhutnahmen. Auf der anderen Seite gibt es aber Kosten, die nicht zwingend entstehen müssen: Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder.

Landrat Thomas Fügmann (CDU) merkte dazu an, dass sich die Abgeordneten bei den „kleinen Beträgen“, gemeint waren die Aufwandsentschädigungen, streiten, die großen Beträge hingegen werden ohne viel Diskussion durchgewunken.

Diese Feststellung ist zwar richtig, aber auch ziemlich simpel. Und die Kritik an den Diskussionen um die Aufwandsentschädigungen, die in Fügmanns Anmerkung mitschwang, ist nicht gerechtfertigt. Denn die Rechnungen im Bereich Soziales zu begleichen ist eine Pflichtaufgabe. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen zu beschließen jedoch nicht.

Hätten die Abgeordneten gemäß Fügmanns Anmerkung die Tagesordnungspunkte im Bereich Soziales behandelt, hätte dem Ganzen ein Änderungsantrag gut gestanden. Denn dann hätte eingebracht werden können, dass der Landrat beauftragt wird, kostengünstigere Lösungen zum Beispiel in der Inobhutnahme prüfen zu lassen. Etwa durch eine Kostenabschätzung, ob es günstiger wäre, Kinder, die in anderen Landkreisen untergebracht sind, in einem der hiesigen Heime unterzubringen. Oder etwa zu prüfen, inwieweit der Landkreis dafür werben kann, dass sich Menschen als Pflegefamilie anbieten.

So hoffe ich, dass bei künftigen kostenintensiven Beschlüssen einfach etwaige Ergänzungen um die Beauftragung des Landrats mit eingebracht werden.

Damit würde seiner Anmerkung Genüge getan, auch wenn er genau das so wahrscheinlich nicht meinte.