Erfurt. Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr sieht im Zölibat kein „unabänderliches Kirchengesetz“.

In der Diskussion um Zölibat-Äußerungen von Ex-Papst Benedikt hat sich der Erfurter Bischof für eine flexiblere Auslegung bei der Ehelosigkeit von Priestern ausgesprochen.

„Es ist kein unabänderliches Kirchengesetz“, sagte Bischof Ulrich Neymeyr im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte allerdings auch: „Ich begrüße den Zölibat und halte es für sinnvoll, diese Lebensform mit dem Priestertum zu verbinden, aber es ist keine wesensmäßige Verbindung.“

Der Zölibat als Ehelosigkeit für Priester erhielt vor kurzem erneut Brisanz durch ein neues, umstrittenes Buch zu dem Thema. Darin ist ein Beitrag des früheren, emeritierten Papsts Benedikt XVI. zu finden, in dem er vor einer Priesterweihe für Verheiratete warnt.

Der Text kommt noch vor einem sogenannten postsynodalen Schreiben von Papst Franziskus zu dem Thema, das er in Kürze veröffentlichen will: Im Herbst beschäftigte sich die vergangene Bischofssynode im Vatikan mit der Frage, ob Priester in Ausnahmefällen in der Amazonas-Region verheiratet sein können, um den extremen Mangel solcher Kleriker zu bekämpfen. Dafür hatte sich die Mehrzahl der Teilnehmer ausgesprochen.

Es habe immer verheiratete Amtsträger in der Kirche gegeben, betonte Neymeyr. „Auch Petrus war verheiratet.“ In Ausnahmefällen gebe es auch heute verheiratete katholische Priester. Neymeyr verwies beispielsweise auf evangelische Pfarrer oder anglikanische Geistliche, die bereits verheiratet sind und zum katholischen Glauben konvertieren. Sie können dann zu Priestern geweiht werden, ohne ihre Ehe aufgeben zu müssen.

„Und darüber hinaus würde ich mich freuen, wenn es ermöglicht werden würde, verheiratete pastorale Mitarbeiter zum Priester zu weihen“, sagte Neymeyr. Es gehe ihm dabei etwa um Diakone-, Gemeinde- und Pastoralreferenten, die schon Erfahrungen darin haben, pastorale Berufe mit Ehe und Familie zu verbinden. „Denn das ist gar nicht so einfach“, so Neymeyr.