Das Mitnahmerecht gilt für Kinder im Alter bis zu einem Jahr, wenn sie die Sitzungen des Parlaments nicht stören, heißt es vom Gericht.

Thüringer Landtagsabgeordnete haben fortan das Recht, ihre Babys zu Landtagssitzungen mitzubringen. Darauf verständigten sich am Montag bei einer Verhandlung vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Weimar Vertreter des Landtages und der Grünen-Fraktion. Die Richter schlugen einen Vergleich in dem Rechtsstreit vor. Das Mitnahmerecht gilt für Kinder im Alter bis zu einem Jahr, wenn sie die Sitzungen des Parlaments nicht stören, heißt es in dem Vergleich, den beide Seiten akzeptierten.

Er enthält zudem den Passus, dass die Thüringer Landtagspräsidentin bei älteren Kindern nach ihrem Ermessen entscheidet, ob sie zu einer Plenarsitzung mitgebracht werden können. Geklagt hatten die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling, die 2018 mit ihrem wenige Wochen alten Sohn des Plenarsaals verwiesen worden war, sowie die Landtagsfraktion der Grünen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, sprach von einem Signal auch für andere Parlamente. «Erstmals gibt es zur Mitnahme von Kindern eine schriftlich fixierte und damit verbindliche Regelung.»

Grünen-Fraktion und Landtagspräsidium hatten bereits zu Beginn der Verhandlung Einigungswillen signalisiert, weil nach dem Vorfall vor fast zwei Jahren bereits Kleinkinder in den Plenarsaal mitgebracht werden konnten und im Landtag in Erfurt ein Stillzimmer eingerichtet worden war.