Erfurt. Das Thüringer Sozialministerium zieht eine vormals schärfere Weisung zurück und verweist auf Bundesrecht.
Thüringer Sozialministerium ändert Regelung: Für Beschäftigte in „2G-Settings“ reicht einfacher Schnelltest
Von Martin Debes
Erfurt. Das Thüringer Sozialministerium zieht eine vormals schärfere Weisung zurück und verweist auf Bundesrecht.
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