Erfurt. Schon in wenigen Monaten soll in Thüringen ein neuer Landtag gewählt werden. Bis dahin wollen Linke, SPD, Grüne und CDU noch eine Verfassungsänderung beschließen. Hat der Zeitplan Bestand?

Im Ringen um eine Änderung der Thüringer Landesverfassung sieht die Linken-Abgeordnete Anja Müller keine Chance für eine Präzisierung der Ministerpräsidentenwahl. „Das wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr klappen“, sagte Müller auf Anfrage. Dafür müssten Verfassungsrechtler angehört werden, allerdings seien bis einschließlich Januar bereits alle Anhörungstermine festgelegt. „Wenn ich gerade auch die CDU beim Wort nehme, sollte man eine solche Änderung nicht im Schnellverfahren durchziehen. Das braucht Zeit.“

CDU will Klarstellung bei Ministerpräsidentenwahl

Der eigens vom Landtag eingesetzte Verfassungsausschuss trifft sich am Dienstag wieder. Linke, SPD, Grüne loten seit Monaten zusammen mit der CDU aus, welche Änderungen sinnvoll und politisch möglich sein könnten. Die CDU dringt insbesondere auf eine Klarstellung bei der Ministerpräsidentenwahl.

In der Vergangenheit hatte es oft Diskussionen darüber gegeben, ob ein Kandidat auch dann als Regierungschef mit einer relativen Mehrheit gewählt ist, wenn er im dritten Wahlgang weniger Ja- als Nein-Stimmen erhält. Die CDU-Fraktion will hier eine klarere Formulierung in der Verfassung. Auch die SPD-Fraktion hatte sich in der Vergangenheit für mehr Klarheit bei dem Thema ausgesprochen.

Kurze Anhörungsfristen sind Knackpunkt

Allerdings scheint die angestrebte Änderung noch in dieser Legislaturperiode derzeit in Gänze auf der Kippe zu stehen. Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel etwa hatte in Frage gestellt, ob das Projekt bis zur geplanten Auflösung des Landtages im Februar noch umsetzbar ist.

“Wenn wir es schaffen, dass wir mehr Expertise in die Ausschusssitzungen bringen, dann sehe ich noch Chancen“, sagte Zippel nun. Knackpunkt seien die kurzen Anhörungsfristen. Viele der Angeschriebenen sagten ab, weil ihnen zu wenig Zeit gegeben werde. „Wenn wir die Anhörungsfristen auf ein oder zwei Wochen setzen, meldet sich kein Verfassungsrechtler“, gab Zippel zu Bedenken. Üblich seien vier Wochen.

Zeitplan für die Verfassungsänderung gilt als ambitioniert

Die Grünen-Abgeordnete Laura Wahl, die wie Zippel und Müller ebenfalls Mitglied des Ausschusses ist, mahnte eine stärkere Fokussierung auf gemeinsam durchsetzbare Themen an. „Meiner Meinung nach müssen wir uns in dieser Woche darauf einigen, welche Themen wir umsetzen wollen“, sagte Wahl. Aus Ausschuss-Kreisen hieß es, dass sich Linke, SPD, Grüne und die CDU am Mittwoch treffen, um das weitere Vorgehen zu beraten.

Der Zeitplan für die Verfassungsänderung gilt als ambitioniert. Bleibt es beim vereinbarten Landtagswahltermin am 25. April, müsste sich der Landtag Mitte Februar auflösen und die Verfassungsänderung Anfang Februar mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen werden. Eine Beschlussempfehlung des Ausschusses wäre mithin schon bis Ende Januar fällig.

Verfassungsreform in Thüringen droht das Aus