• Beim Abholen der Medikamente müssen viele Kunden zuzahlen
  • Dabei wird zwischen Zuzahlung und Aufzahlung unterschieden
  • Eine Apothekerin erklärt den Unterschied und wie die Befreiung geregelt ist

Beim Bezahlen in der Apotheke herrscht hin und wieder Verwirrung bei Patientinnen und Patienten: Warum kostet mich das eine Medikament jetzt 5 Euro, das andere aber nichts – und bei manchen zahle ich sogar deutlich mehr als 5 Euro? In ihrer Kolumne „Der gute Rat der Apothekerin“ erklärt Dr. Ina Lucas, warum für manche Medikamente in der Apotheke eine Zuzahlung fällig wird, wann sich mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sparen lässt, wer eine Befreiung bekommen kann und was es mit Aufzahlungen auf sich hat.

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Apotheke: Darum gibt es Zuzahlungen für manche Medikamente

Dr. Ina Lucas: „Mit den Zuzahlungen zu Medikamenten ist das so eine Sache: Für viele ist es völlig selbstverständlich, für Medikamente eine Gebühr zu bezahlen. Für manche Patientinnen und Patienten sind 5 Euro eine große finanzielle Belastung. Neulich kam eine ältere Dame zu mir in die Apotheke, die in einer Mappe mehrere Briefumschläge mit abgezähltem Geld für verschiedene Zwecke vorbereitet hatte. Und eben auch einen für die Zuzahlung für ihr Blutdruckmittel. Ich habe dann in die Datenbank geschaut und konnte ein kostenfreies Medikament finden. Sie hat sich über diese Ersparnis sehr gefreut.

Unsere Expertin

Dr. Ina Lucas ist 42 Jahre alt. Sie ist in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte sie Pharmazie an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss promovierte Dr. Lucas in einer Kooperation zwischen der FU und dem Robert-Koch-Institut zum Thema Resveratrol und dessen Wirkung. Heute betreibt sie gemeinsam mit ihrer Kollegin Maria Zoschke vier Apotheken in Berlin mit rund 80 Angestellten. Dr. Lucas ist Kammerpräsidentin der Apothekerkammer Berlin sowie Vizepräsidentin der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V..

Also: Warum gibt es bei manchen Arzneimitteln Zuzahlungen und bei anderen nicht? Obwohl die Krankenkasse rezeptpflichtige Arzneimittel grundsätzlich bezahlt, müssen Versicherte eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises leisten. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10. Die Zuzahlung darf außerdem nie höher sein als die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

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Übrigens: In unseren Apothekenkassen bleibt dieses Geld nicht. Die Zuzahlungen werden von uns für die Krankenkassen eingesammelt und an sie weitergeleitet. Es gibt aber auch Präparate, die zuzahlungsbefreit sind, so wie im eingangs geschilderten Fall. Zum Beispiel dann, wenn der Preis eines Medikaments mindestens 30 Prozent unter dem sogenannten Festbetrag liegt, den die Krankenkassen festlegen, oder wenn die Kasse einen speziellen Rabattvertrag mit einem Pharmahersteller geschlossen hat.

Spannende Artikel aus der Serie „Der gute Rat der Apothekerin“

Apothekerin erklärt: Wann bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?

Etwa fünf Millionen gesetzlich Versicherte sind generell von Zuzahlungen befreit – auch von denen für Krankenhausbehandlungen oder sogenannte Heil- und Hilfsmittel. Solch eine Zuzahlungsbefreiung muss jährlich bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden und wird dann ausgestellt, wenn die Zuzahlungen eine zu hohe wirtschaftliche Belastung für die Versicherten darstellen.

  • Diese Grenze liegt derzeit bei zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens,
  • für chronisch Kranke liegt sie bei einem Prozent.
  • Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Von den Zuzahlungen zu unterscheiden sind sogenannte Aufzahlungen.

Zuzahlung oder Aufzahlung in der Apotheke: Worin liegt der Unterschied?

Liegt der Preis eines Medikaments über dem Festbetrag, den die Kasse erstattet, muss der Patient zusätzlich die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Arzneimittelpreis entrichten. Bei mir in der Apotheke ist das mitunter auch ein Thema, denn manchmal kann ein Medikament eben nicht so ohne Weiteres gegen ein anderes ausgetauscht werden. Das kann zum Beispiel mit der Verträglichkeit eines Präparates zusammenhängen.

Einer meiner Patienten verträgt keine Laktose, also Milchzucker. Er hatte früher immer ein Arzneimittel bekommen, das laktosefrei war. Die preiswerteren Nachahmerpräparate – sogenannte Generika – enthalten nun aber Laktose.

Für das laktosefreie, aber teurere Präparat muss der Mann nun aufzahlen. Anders als bei der Dame mit den Zuzahlungen kann ich ihm hier leider nicht helfen. Mein Tipp: Fragen Sie gerne in Ihrer Apotheke nach, ob es für Ihre individuellen Arzneimittel kostenfreie Alternativen gibt!“