Bad Lobenstein. Ab Freitag gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten der Zweigstelle

Das Amtsgericht in Bad Lobenstein bleibt am Donnerstag dieser Woche komplett geschlossen. Wie am Mittwoch kurzfristig mitgeteilt wurde, wird die Zweigstelle in der Mühlgasse ganztägig nicht erreichbar sein. Ab Freitag gelten dann wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Die Zweigstelle des Amtsgerichtes Pößneck dient als Eingangsinstanz für Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten, die übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Verhandelt werden in Bad Lobenstein Rechtsstreite im Zivilrecht bei einem Streitwert bis zu 5000 Euro sowie familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Ebenso gehören Mietstreitigkeiten zum Prozessalltag.

Bei Strafsachen dient das Amtsgericht in Bad Lobenstein als Erstinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist oder eine zu verhängende Freiheitsstrafe unter zwei Jahre liegt. Bei einem höher zu erwartenden Strafmaß wäre ein Schöffengericht zuständig, das es in der Zweigstelle nicht mehr gibt.

Ferner befinden sich in der Zweigstelle noch das Registergericht sowie das Grundbuchamt.