Gera. Zu Arbeiten zwischen Aga und Steinbrücken und in der Berliner Straße. Im Gegenteil: Mit dem Erhalt des Baumbestandes werde auch Brutraum gesichert

„Es bestand keine Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.“ Mit dieser Erklärung reagiert die Stadtverwaltung auf die von Lesern weitergegebene Frage, wie sich die Pflege der Linden zwischen Aga und Steinbrücken und in der Berliner Straße während der Brutzeit mit dem Naturschutz verträgt.

Ziel der Maßnahmen sei einerseits die Aufrechterhaltung des Baumbestands – und damit auch des Brutraumes für Vögel – und andererseits die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr gewesen.

Schonende Form- und Pflegeschnitte entsprechen der fachlichen Praxis und seien ganzjährig zulässig. Sie dienten der Erhaltung des Baumbestandes, erklärt die Stadtverwaltung, der wiederum einen Lebensraum auch für Vögel darstelle.

Für alle Baustellen gelte, dass die Gewährleistung beziehungsweise Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erste Priorität genieße. Hier gehe es um die Gesundheit und das Leben von Menschen. Der Stadtverwaltung hätten Beschwerden der Geraer Verkehrsbetriebe vorgelegen, weil das Lichtraumprofil nicht eingehalten worden war.

Die Lindenallee zwischen Aga und Steinbrücken umfasse 260 Bäume. Deren Pflege wurde in mehreren Bauabschnitten konzipiert, um radikale Veränderungen zu vermeiden. Letztlich versuche man den Zeitpunkt der Arbeiten so zu wählen, dass eine schnelle „Überwallung“ der Schnittstellen gewährleistet ist. Dies könne sich von Baumart zu Baumart unterscheiden, wobei generell das Frühjahr favorisiert sei. Dann nämlich erlebe der Baum den Höhepunkt seiner Leistungsfähigkeit. Astwunden heilen zu diesem Zeitpunkt sehr schnell.

Bei den Arbeiten in der Berliner Straße, so erläutert die Stadtverwaltung, seien lediglich Stamm- und Stockausschläge entfernt worden, welche für das Brutgeschäft irrelevant sind. Hintergrund dort sei es gewesen, Sichtverhältnisse an Einmündungen zu verbessern.

Grundlage des Handelns bei der Pflege und Bewirtschaftung des kommunalen Baumbestandes – das seien rund 40.000 Einzelbäume – sei die ZTV – Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege, Stand 2017). Dabei handele es sich um ein Regelwerk, welches den aktuellen Stand der Wissenschaft und die Erfahrungen der Praxis widerspiegelt und vereint. Diese ZTV-Baumpflege sei Grundlage der Arbeit sowohl städtischer Baumpfleger als auch von Fachfirmen im Rahmen der Fremdvergabe von Leistungen.