Gera. Erinnerung an Pflicht des Laubfegens

Die Stadtverwaltung Gera informiert aufgrund des steigenden Aufkommens von Herbstlaub über die Pflichten von Grundstückseigentümern. Sie bittet alle Anlieger, der Pflicht zur Laubbeseitigung rechtzeitig und umfassend nachzukommen. Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Gera sind Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden, zur wöchentlichen Reinigung der jeweiligen Anliegerbereiche verpflichtet. Betroffen sind demnach Gehwege, Grünstreifen und Treppenanlagen. Sofern nach Straßenreinigungssatzung in der jeweiligen Straße keine öffentliche Straßenreinigung erfolgt, besteht darüber hinaus die Pflicht zur Reinigung der Fahrbahn bis hin zur Straßenmitte. Bei starkem Laubfall sollte zur Verhinderung von Unfällen in kürzeren Abständen gereinigt werden, notfalls täglich. Das Herbstlaub ist zu entsorgen. Es darf keinesfalls auf die Fahrbahn oder in die Straßenrinne gekehrt werden.