Gera. Vom 16. bis 22. September können Autofahrer gegen Vorlage ihrer Kfz-Zulassung die Busse und Bahnen der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera gratis nutzen.

In der Europäischen Mobilitätswoche vom 16. bis 22. September können Autofahrer gegen Vorlage ihrer Kfz-Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil 1) die Busse und Bahnen der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera kostenlos nutzen. Am Wochenende darf diesmal sogar eine zweite Person mitfahren. Darüber informiert das Unternehmen.

„Im vergangenen Jahr haben wir rund 15.000 Fahrten mit Kfz-Zulassung gehabt. Rund 11.550 davon kommen auf die Straßenbahn und 3450 auf den Bus. Laut Bundesumweltamt produziert ein Pkw 139 g Treibhausgase pro Personenkilometer. Die durchschnittliche Reiseweite eines Fahrgastes bei der GVB beträgt fünf Kilometer. Das bedeutet, dass wir allein durch die Aktion im vergangenen Jahr 5,43 Tonnen Treibhausgase in Gera eingespart haben. Da auch notorische Autofahrer ab und zu die Bahn nutzen, liegt die Einsparung wohl etwas darunter, ist aber dennoch groß. Daher wollen wir auch in diesem Jahr dieses Angebot unterbreiten“, sagt GVB-Geschäftsführer Thorsten Rühle.

2018 hatte der GVB über 14 Millionen Fahrgäste. 77 Prozent von ihnen nutzten die Straßenbahn und 23 Prozent den Bus. „Die Straßenbahn ist das Herzstück der klimabewussten Mobilität, wobei der Schadstoffausstoß unserer Busse bezogen auf die Zahl der Fahrgäste sehr viel geringer ist, als beim Pkw“, ergänzt Rühle.

Der ÖPNV sei aber nicht nur mit Blick auf die Umwelt und den Verbrauch von städtischen Flächen eine ressourcenschonende Alternative, sondern auch preislich attraktiv. „Wenn man sich die Mühe macht und die Kosten für den Pkw einem Jahres-Abo Solo mit 49,40 Euro im Monat gegenüberstellt, wird man zu der Erkenntnis gelangen, dass der ÖPNV preiswerter ist“, so der GVB-Chef.

Die Freifahrt gilt vom 16. bis 22. September für den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter, am 21. und 22. September zusätzlich für eine weitere Person in der Tarifzone 40. Bei Fahrausweiskontrolle sind der Original-Fahrzeugschein und ein amtliches Dokument mit Lichtbild vorzuzeigen.