Gera. Am 6. Februar trifft sich die Regionalgruppe des Vereins „In der DDR geschiedene Frauen“ in der Geraer Bibliothek.

Am Donnerstag, 6. Februar, ab 15 Uhr, trifft sich die Regionalgruppe des Vereins „In der DDR geschiedene Frauen“ in der Stadt- und Regionalbibliothek. Darüber informiert die Stadt. Themen des Treffens seien das DDR-Familien- und Versorgungsrecht und die Sonderregelungen für Frauen, die nach DDR-Recht geschieden wurden.

Das Familiengesetzbuch und das Gesetzblatt der DDR stehen im Infozentrum zur Verfügung. Unterstützt von Lilia Uslowa, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gera, werden die Ausgangslagen diskutiert und es wird einen Vorschlag zur Regelung der Gewährung einer Einmalzahlung ausgearbeitet. Die Frauen in der DDR waren im Erwerbsleben gleichberechtigt, haben neben dem Beruf Kinder großgezogen und Eltern gepflegt. „Mit der Einheit 1990 kamen die Ungerechtigkeit und die Diskriminierung der in der DDR geschiedenen Ostfrauen“, heißt es in der Ankündigung: „Im Einigungsvertrag wurden sie vom Staat dem westlichen Rentensystem untergeordnet. Haben sich Frauen in der ehemaligen DDR scheiden lassen, gab es keinen Versorgungsausgleich. Daher wurden Rentenpunkte im Falle der Trennung nicht auf die Frau übertragen.“ Das Kinderbetreuungssystem sei zwar gut ausgebaut und staatlich subventioniert gewesen, die Frauen hätten aber wegen generell verkürzter Arbeitszeiten aufgrund der Kindererziehung schlechtere Verdienste gehabt, heißt es weiter. Oftmals seien die Frauen - im Gegensatz zu ihren Männern - auch nicht in der freiwilligen Zusatzrente (FZR) versichert gewesen.