Gera. Das sind die Gründe. Bei Verstoß drohen Bußgelder.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen und Seen zur Bewässerung von Grundstücken im Gebiet der Stadt Gera ist verboten. Darauf weist die Stadt Gera hin, die bereits im Jahr 2019 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat. Grund ist die anhaltende Trockenheit.

„Im April und Mai sowie der ersten Junihälfte dieses Jahres fielen Niederschlagsmengen weit unter den langjährigen Mittelwerten. Die Folge: Flächenhaft an nahezu allen Pegeln in Thüringen liegen die Wasserstände unter dem oberen Niedrigwassergrenzwert. Abgesehen von lokalen Schauern und Gewittern sind auch für die zweite Junihälfte keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten, so dass sich die Niedrigwassersituation in den Gewässern fortsetzen und weiter verstärken wird“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.

Widerrufen sind während der Gültigkeit der Allgemeinverfügung auch die Erlaubnisse für das Pumpen von Wasser. Von dem Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Eine weitere Ausnahme stellt die Entnahme von Wasser im Falle der Havarie da, etwa für Löschwasserzwecke durch die Feuerwehr.

Im Rahmen der Gewässeraufsicht führt die untere Wasserbehörde beziehungsweise der zuständige Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Saarbach Kontrollen an den Gewässern durch. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.