Gera. Allgemeinverfügung ist seit Dienstag in Gera Kraft

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Gera hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen, die am Dienstag, dem 12. Januar 2021, in Kraft getreten ist. Anlass ist der Ausbruch der Vogelgrippe bei einem Hausgeflügelhalter in Nordhausen.

Ab sofort muss das Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten werden. Eine zweite Möglichkeit die Tiere zu schützen ist laut Stadtverwaltung eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Da die Geflügelpest vor allem durch Wildvögel übertragen werde, gehe es vor allem darum, Kontakte zwischen Hausgeflügel und anderen Vogelarten zu verhindern. Außerdem werden Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadtverwaltung Gera anzuzeigen.

Die Allgemeinverfügung wird in einer Sonderausgabe des Amtsblatts der Stadt Gera veröffentlicht. Dieses liegt an der Pforte des Rathauses zur Abholung bereit. (red)

Online ist sie hier einzusehen: http://www.gera.de/amtsblatt