Greiz/Ronneburg. Sowohl in Bezug auf die Testpflicht als auch auf die Maskenpflicht müssen sich Besucher der Kliniken in Greiz und Ronneburg auf Veränderungen einstellen.

Die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen hat sich zu Monatsbeginn verändert.

„Ab dem 1. März 2023 werden die bestehenden Testnachweispflichten gemäß des Infektionsschutzgesetzes für alle Personen, die ein Krankenhaus betreten wollen, ausgesetzt. Die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) für Besucher besteht somit nicht mehr“, informiert die Kreiskrankenhausgesellschaft Greiz-Ronneburg.

Die FFP-2-Maskenpflicht für Besucher bleibe jedoch bis einschließlich Karfreitag, 7. April, bestehen. Die Besuchszeit im Krankenhaus Greiz ist weiterhin täglich zwischen 14 und 17 Uhr festgelegt. Abweichende Zeiten sind mit der jeweiligen Station vorher abzusprechen. Für ambulante Patienten besteht ebenfalls weiterhin eine Maskenpflicht.