Gera. In der Zeit von Januar 2014 bis Dezember 2016 soll der Landschaftsgärtner Sebastian G. sich regelmäßig an seiner Tochter vergangen haben.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Tochter in mindestens 36 Fällen ist ein 37 Jahre alter Eisenberger heute am Landgericht Gera zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Beweisaufnahme war eine Verfahrensabsprache zwischen Staatsanwältin, Verteidiger und Gericht vorausgegangen: Für den Fall, dass der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ablegt und seiner Tochter die erneut traumatisierende Zeugenaussage erspart, sollte er mit einer Freiheitsstrafe von nur sechs bis sieben Jahren statt in zweistelliger Höhe rechnen können. Der Angeklagte Sebastian G. ging darauf ein und gestand alle ihm zur Last gelegten Taten.

In der Zeit von Januar 2014 bis Dezember 2016 soll der Landschaftsgärtner, der sich 2009 von der Kindesmutter getrennt und seither regelmäßig Umgang mit seiner Tochter gehabt hatte, in einem Fall das heute 12 Jahre alte Mädchen entkleidet und sich vor seinen Augen und vor seinem Bett hockend selbst befriedigt haben. In 35 weiteren Fällen legte er sich zu dem Kind ins Bett, masturbierte und manipulierte an der Vagina des Mädchens. In einem Fall forderte er das Kind zudem auf, seinen Penis anzufassen und in den Mund zu stecken. Anderenfalls, so drohte er, werde er sein Geschlechtsteil in seine Scheide stecken.

Aus Angst folgte das Mädchen dem und erduldete die Übergriffe. Bei seiner Befragung durch die Polizei gab es im Frühjahr zu Protokoll, dass es das als „total ekelhaft“ empfunden habe. Seiner Mutter hat es sich erst anvertraut, nachdem es durch den Sexualunterricht in der Schule verstanden hatte, dass ein solches Verhalten eines Vaters nicht normal ist.

G. nahm das Urteil mit unbewegter Miene auf. Allerdings hatte er bei seinem letzten Wort Reue gezeigt, als er sagte, dass er seiner Tochter das Schlimmste angetan habe, was ein Vater seiner Tochter antun könne.