Zunächst einmal: Der Verlust des Status „Ortsteil“ samt Ortsteilverfassung passiert nicht einfach so, sondern setzt laut Kommunalordnung den mehrheitlichen Beschluss des Gemeinde- beziehungsweise Stadtrates voraus.

Klar ist aber, dass aus den Orten selbst die Argumente kommen müssen, wieso man sich zumindest diese Form der Eigenständigkeit erhalten möchte, sprich: Menschen, die sich für die Ehrenämter im Ortsteilrat und als Ortsteilbürgermeister bereit erklären.

Gibt es die nicht, darf die Sinnfrage durchaus gestellt werden. Allerdings ist auch die Gegenfrage erlaubt und immer wieder zu hören, inwiefern die Ortsteile eigentlich Gehör und Wertschätzung finden in der großen Stadtpolitik. Und je nachdem, wie diese Frage in den Orten beantwortet wird, lassen sich auch Erklärungen finden, weshalb beispielsweise niemand als Ortsteilbürgermeister kandidiert.

Ist die eigene Ortsteilverfassung allerdings erst einmal weg, ist es gerade für kleine Dörfer wie Hain unwahrscheinlich, sie in Zukunft noch einmal zurück zu erlangen. Vor wenigen Jahren ist in die Hauptsatzung eine Mindesteinwohnerzahl von 4000 für die Bildung neuer Ortsteile mit Ortsteilverfassung festgeschrieben worden. Zum Leidwesen beispielsweise von Dürrenebersdorf, wo es seit Jahren Anstrengungen für eine Ortsteilverfassung gibt. Hain hat sie historisch bedingt, obwohl einwohnertechnisch nur halb so groß. Und will sie offenbar behalten.

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