Nachgehakt: Kulanzregelung nach Rückzug des Kinobetreibers aus Gera

Von Christiane Kneisel

Gera. Nach den Rückzugsplänen der UCI Kinowelt vom Standort Gera fragen sich viele heimische Kinofreunde, was aus ihren erworbenen Kinogutscheinen wird. Auf Nachfrage dieser Redaktion hat das Bochumer Unternehmen jetzt zugesichert, die Gutscheine zu erstatten.
„Aus Kulanzgründen erstatten wir generell die Gutscheine“, informiert dazu die Pressesprecherin. Und weiter zum Prozedere: „Da kein Mitarbeiter vor Ort ist, um sich darum zu kümmern, bitten wir die Geraer, sich an diese Mailadresse zu wenden: gutscheinanfragen@uci-kinowelt.de. Hier wird jeder Fall bezüglich Gültigkeit und Umfang geprüft und bearbeitet.“
Wichtig sei, dass bei online erworbenen Gutscheinen grundsätzlich nur eine Erstattung an den Käufer möglich sei, macht UCI aufmerksam. Bei vor Ort erworbenen Gutscheinen benötigt das Unternehmen für die Erstattung den Gutscheincode in Textform oder als Bild und - wenn noch vorhanden - ein Bild vom Kassenzettel.
Generell könnten die Gutscheine natürlich, wenn gewünscht, auch in jedem anderen UCI Kino eingelöst werden, so beispielsweise an den Standorten in Leipzig - Nova Eventis oder in Dresden - Elbe Park.