Jena. Die Stadt Jena verzichtet vorerst darauf, den neuen Bußgeldkatalog anzuwenden.

Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung wendet die Stadtverwaltung Jena den bis zum 27. April geltenden Bußgeldkatalog an. „Wir wollen, dass für alle Rechtssicherheit besteht und das Amtsgericht nicht mit Einsprüchen überzogen wird“, sagt der zuständige Dezernent Benjamin Koppe (CDU).

Mit Wirkung vom 28. April trat die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Durch den Artikel 3 dieser Verordnung wurden umfangreiche Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung vorgenommen. Wie bereits berichtet, unterlag diese Änderung einem Formfehler. Teile des Bußgeldkatalogs, insbesondere die Verhängung von Fahrverboten, wurden somit nichtig. Derzeit prüfen mehrere Bundesministerien die rechtlichen Folgen für den weiteren Umgang mit den noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Fest steht nach Angaben der Stadt, dass die bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheide und durch Zahlung abgeschlossenen Verfahren bis zu einer Bußgeldhöhe von 250 Euro nicht wiederaufgenommen werden können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle werden den von Ordnungswidrigkeitsverfahren betroffenen Bürgern hierzu gerne Auskunft erteilen. Der Corona-Pandemie geschuldet, bitte die Verwaltung, die Bußgeldstelle ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Brief zu kontaktieren.

Telefon 03641/492512, Mail: