Thomas Stridde über das Recht auf eigene Rechtsmittel.

Unter all dem, was die Gesellschaft innerhalb der demokratischen Grundordnung zu verinnerlichen hat, ist das ein herber Kräutertrunk: Wenn jemand Rechtsmittel ausschöpft, um seine Ansprüche durchzusetzen! Das schmeckt nicht allen. Ich finde es gut, dass mit dem Inselplatz 9a ein hartes Beispiel für solcherlei Prozeduren noch einmal öffentlich wird. Gerade jetzt vor der Landtagswahl, da einige Kräfte den demokratischen Konsens gern in Frage gestellt sähen. – Denn: Sich mit einer Klage gegen eine Räumungsklage des Hauses Inselplatz 9a querzustellen, dürfen das die jugendlichen Mieter überhaupt, die das Gebäude als Soziokultur-Zentrum betreiben?

Ja, sie dürfen, auch wenn es Erpressungsvorwürfe gegen sie gibt, weil das Haus abgerissen werden und Platz machen muss für den Uni-Campus-Neubau. Eher muss sich der Freistaat fragen lassen, weshalb er den Rechtseinspruch-Standard nicht eher einkalkuliert oder zumindest in den letzten Monaten nicht schon schneller eine Alternative für die „Insulaner“ aufgetan hat unterm Motto: Kröte schlucken und den 110-Millionen-Neubau somit ungefährdet halten!? Das wäre gleich mal ein Signal an die Jugend der Stadt gewesen: Es ist etwas im Gange, um Kultur-Freiräume zu sichern.

Auch in den politischen Gremien der Stadt fließt als ewig murmelnder Bach ein Mantra dahin, dass doch in dieser Frage nachgesorgt werden müsse. Mit praktischen Effekten sieht es eher mau aus. Als gäbe es eine Politdemenz, die es unfassbar macht, dass zum Studium mehr gehört als ein Super-Lesesaal und ein Top-Forschungslabor.

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