Gera. Das Verfahren am Landgericht Gera hatte im Oktober begonnen und ist am Mittwoch nach 23 Verhandlungstagen zum Abschluss gekommen.

Das Landgericht Gera hat den 25-jährgen Angeklagten im Mordfall Jena-Winzerla am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird die vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren erschwert.

Mord, um Betrug zu ermöglichen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Flüchtling aus Afghanistan eine 87 Jahre alte Rentnerin in Jena-Winzerla umgebracht hat. Er habe damit einen geplanten Betrug verdecken wollen. So habe der Angeklagte im Nachgang versucht, Geld vom Konto des Enkels der Rentnerin auf sein Konto zu überweisen. Damit sind nach Auffassung des Gerichtes die Mordmerkmale der Habgier und der Verdeckung erfüllt. Bei einem Mord besteht kein Ermessensspielraum im Strafmaß, sondern wird generell eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Die Anträge in dem Verfahren waren weit auseinander gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch ihren Antrag wiederholt, den 25 Jahre alten Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem schlossen sich beide Nebenklage-Vertreter an. Die Verteidigung sah das Ergebnis der Beweisaufnahme aber anders und beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte untermauerte in seinem letzten Wort, dass er unschuldig sei und es später beweisen wolle, dass er seine Nachbarin nicht umgebracht habe.

Multiple Verletzungen zugefügt

Die Leiche der Frau war im Januar 2019 im Keller des Appartementhauses in Jena-Winzerla gefunden worden, in dem beide auf einem Flur wohnten. Der Leichnam der alten Dame wies multiple Verletzungen auf und war in einem Koffer in ihrem Keller versteckt. Der Angeklagte hatte behauptet, ein Geldeintreiber habe die Frau vor seinen Augen getötet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof seitens der Verteidigung gilt als sicher. Der Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft.