Gera. Das Landgericht Gera verurteilt einen 48-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mindestens elf Fällen. Durch sein Geständnis erspart er dem Mädchen die Aussage.

Das Landgericht Gera hat einen 48-Jährigen aus Pößneck zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte am Donnerstag beim Prozess eingestanden, seine Stieftochter in mindestens elf Fällen schwer sexuell missbraucht zu haben.

Der Mann sagte beim Prozess teils unter Tränen, dass er nach innerfamiliären Konflikten eine enge Beziehung zur Stieftochter aufgebaut habe, die im Tatzeitraum 12 und 13 Jahre alt war. Dabei habe er mehrfach den ungeschützten Beischlaf vollzogen. Er sei aber nicht pädophil veranlagt, sondern habe in seiner Tochter „seine Frau in Jung“ gesehen. In zwei Fällen hatte er die Taten mit seinem Handy gefilmt.

Aus Angst mitgemacht

Das Mädchen ging nach der eigenen Jugendweihe selbst zur Polizei. Aus Angst habe sie alles mitgemacht, hatte sie bei der Polizeivernehmung gesagt. Im Prozess musste sie nach dem Geständnis nicht nochmals über die Taten aussagen.

Das Urteil, dem eine Verfahrensabsprache vorausging, ist noch nicht rechtskräftig. Die zweite Strafkammer unter Vorsitz von Berndt Neidhardt hatte im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren und drei Monaten und sechs Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Freiheitsstrafe beantragt, der Verteidiger fünf Jahre.