Frankfurt/Main. Pfingsten soll der Spielbetrieb in der 3. Liga starten. Der FC Carl Zeiss Jena sucht noch nach einem Stadion fürs erste Spiel gegen Chemnitz. Der DFB-Vorstand erhielt derweil eine Generalvollmacht.

Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat am Montag die Fortsetzung der Saison in der dritten Liga beschlossen – und abhängig von der politischen Verfügungslage in den Bundesländern. 222 Delegierte stimmten in der virtuellen Sitzung dafür, zwölf dagegen und 16 enthielten sich. Zugleich setzte der DFB die 72-Stunden-Regel außer Kraft. Bei Bedarf muss der Spielleiter nicht mehr diesen Mindestabstand zwischen zwei Partien einhalten, sondern kann Begegnungen auch in dichter zeitlicher Folge ansetzen.

Antrag auf Abbruch der Saison in dritter Liga nicht abgestimmt

Wegen der Zustimmung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kam der Antrag auf einen sofortigen Abbruch der Saison in der dritten Liga, den die Fußballverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam eingereicht hatten, nicht zur separaten Abstimmung. Abgelehnt worden war zuvor bereits der Antrag des Saarländischen Fußballverbandes auf Einführung einer zweigleisigen dritten Liga zur kommenden Saison. 220 Delegierte stimmten gegen diesen Antrag, 18 dafür. Hinzu kamen 15 Enthaltungen.

Die dritte Liga nimmt ihren Spielbetrieb am 30. Mai mit dem 28. Spieltag wieder auf. Der Rest der Saison wird durchgehend im Rhythmus englischer Wochen absolviert, enden soll die Saison mit dem 38. Spieltag am 4. Juli. Die anschließende Relegation zur zweiten Bundesliga soll bis zum 11. Juli abgeschlossen sein.

FC Carl Zeiss Jena zieht in Quarantänecamp ein

Der FC Carl Zeiss Jena sieht sich durch die Ansetzung benachteiligt, weil die Mannschaft erst im Laufe dieser Woche im Trainingslager in Sachsen den Mannschaftstrainingsbetrieb aufnehmen kann. Das erste Spiel gegen den Chemnitzer FC absolvieren die Jenaer in einem fremden Stadion. Welches das wird, steht noch nicht fest. In Thüringen sind Fußballspiele und Mannschaftstraining aufgrund der Corona-Pandemie noch bis zum 5. Juni verboten.

Im Zuge des Beschlusses wurde der DFB-Vorstand vom DFB-Bundestag ermächtigt, über weitergehende Regelungen zu entscheiden – beispielsweise für den Fall, dass im Verlauf der Saison doch noch eine vorzeitige Beendigung der Spielzeit nötig werden sollte. Dies umfasst die Festlegung der spieltechnischen Folgen eines Abbruchs, insbesondere die Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich des Auf- und Abstiegs. Die Aussagen beim Außerordentlichen Bundestag deuteten schon an, dass ein Aussetzen des Abstieges bei einem Abbruch der dritten Liga nicht infrage kommt.

Die Delegierten erteilten dem Vorstand auch eine Pauschalvollmacht für alle Fragen, die sich durch die Corona-Pandemie ergeben.

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