Erfurt. Kai Mudra über das Doping-Urteil von München.

Erfreulich klar haben die Münchner Richter am Freitag geurteilt. Erfreulich klar auch die Worte zur Begründung durch Richterin Marion Tischler. Der Gesetzgeber habe mit dem Anti-Dopinggesetz der Justiz aufgetragen, gegen Doping vorzugehen. Die nun gesprochenen Urteile verdeutlichen den Willen dazu.

Der Sport müsse in seiner integrativen Funktion und wegen seiner positiven Wirkung auf Menschen geschützt werden. Dass gegen die fünf Thüringer um den Erfurter Arzt Mark S. Anklage wegen Dopings erhoben wurde, ist ein Verdienst der bayerischen Justiz. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping in München hat eine ARD-Reportage im Januar 2019 zum Anlass für Ermittlungen genommen und kam einem offenbar gut funktionierenden Netzwerk auf die Spur.

Konsequentes Ermitteln und internationale Zusammenarbeit haben zwei der Angeklagten quasi mit rauchendem Colt erwischt. Bei der Skilanglauf-Weltmeisterschaft Ende Februar 2019 in Seefeld (Tirol) ertappte die Polizei zwei Helfer des Erfurter Arztes beim Verabreichen von Blut an einen der Athleten.

Die aus den Ermittlungen hervorgegangenen Anklagen führten am Freitag zur Verurteilung aller fünf Beteiligten. Zuvor schon wurde gut ein Dutzend Sportler im Ausland wegen Dopings verurteilt. Sie erhielten zudem insgesamt 35 Jahre Sportsperren.

Ein Erfolg im Kampf gegen Sportbetrug durch Doping.

Aber warum standen die Angeklagten nicht in Thüringen vor Gericht? Die hiesigen Staatsanwaltschaften sahen 2019 im Gegensatz zu den Münchner Anklägern keinen Anlass für Ermittlungen.

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