Erfurt/Berlin/Magdeburg. Der Bund will viel Geld zum Erhalt der Schlösser in Thüringen und Sachsen-Anhalt lockermachen. Doch eine länderübergreifende Schlösser-Stiftung stößt auf Widerstand. Gibt es jetzt eine Lösung?

Im Streit um die ursprünglich geplante gemeinsame Schlösser-Stiftung von Thüringen und Sachsen-Anhalt zeichnet sich ein Kompromiss ab. „Die Gespräche darüber sind weit fortgeschritten“, sagte der ehemalige Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte, am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Er habe dabei den Eindruck gewonnen, dass inzwischen niemand mehr auf einer gemeinsamen Stiftung bestehe - auch der Bund nicht.

Regelungen für Betriebskosten noch diskutiert

„Im Kern geht es eigentlich nur noch um Regelungen für die Betriebskosten“, so der Bundestagsabgeordnete und Thüringer CDU-Landeschef. Von der Chance auf einen Kompromiss sprach auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider. Beide Bundestagsabgeordneten sind in die seit Wochen laufenden Gespräche um die Stiftung und die Rettung der Schlösser-Finanzierung in Berlin einbezogen.

Hintergrund ist, dass es in Thüringen im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt erheblichen Widerstand im Landtag gegen den für eine länderübergreifende Schlösser-Stiftung nötigen Staatsvertrag gibt. Der Bund hatte die gemeinsame Stiftung eigentlich zur Bedingung für seine Zahlungen gemacht.

Thüringer Politiker optimistisch

Hirte und Schneider sagten, sie seien optimistisch, dass eine Regelung gefunden werde, bei der die beiden Bundesländer wie angekündigt jeweils 100 Millionen Euro vom Bund für ihre Schlösser bekämen. Zudem sollte es einen Betriebskostenzuschuss vom Bund für die bestehenden Stiftungen in beiden Ländern geben.

Der CDU-Politiker sprach im Zusammenhang mit den Betriebskosten von Zahlungen möglicherweise auch für bestimmte Aufgaben wie Digitalisierung, Tourismus oder Forschung. „Ob es sich dabei um Betriebsmittel im klassischen Sinn handelt, wird man sehen“, so Hirte. Er gehe jedoch davon aus, dass zunächst jeweils 15 Millionen Euro an jedes der beiden Länder fließen könnten.

Schneider sagte der dpa, ihm gehe es darum, „dass dauerhaft vom Bund jeweils pro Jahr 15 Millionen Euro für Betriebsausgaben kommen“. Es müsse erreicht werden, einen weiteren Substanzverlust bei den historischen Bauten zu verhindern. „Dabei hilft eine Einmalzahlung des Bundes, aber nicht dauerhaft.“ Er hoffe deshalb, dass eine Regelung zu dem Betriebskostenzuschuss ermöglicht werden könne, die nicht nur für einige Jahre gelte, betonte Schneider. „Ich bin zuversichtlich und verhandlungsbereit.“

Haushaltsausschuss muss neu entscheiden

Wenn sich Bund und die beiden Bundesländer einigten, sei allerdings eine weitere Hürde zu überwinden: Der Haushaltsausschuss des Bundestages müsste dem zustimmen und quasi seine erste Entscheidung ändern. Bisher gelte noch der Beschluss des Bundestags. Schneider war selbst lange Haushaltspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Sonderinvestitionsprogramm des Bundes für die Schlösser der beiden Länder war nicht nur an die Bildung einer gemeinsamen Kulturstiftung, sondern auch daran gebunden worden, dass jedes Land nochmals 100 Millionen Euro aus seiner Kasse gibt. Dazu sind beiden Bundesländern bereits, machten sie stets deutlich.

Im Thüringer Landtag lehnen neben der oppositionellen CDU auch SPD und Grüne als Teil der Regierungskoalition den bisher vorliegenden Staatsvertrag ab. Einer der Gründe: Als Hauptsitz der Stiftung war Halle auserkoren worden. Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) hatte darum ein Konzept vorgelegt, mit dem der Status der bestehenden Schlösser-Stiftung des Landes gestärkt werden soll.

Neben Hoff und den Abgeordneten ist auch Sachsen-Anhalt in Berlin aktiv. Zuletzt war zum Stand der Gespräche aber nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Mitte Juli hatte Staats- und Kulturminister Rainer Robra (CDU) gesagt, Sachsen-Anhalt wolle den Weg zum Sonderinvestitionsprogramm gegebenenfalls auch allein beschreiten.

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