Erfurt. In der Corona-Pandemie gibt es viele Fragen, die wir mit der Hilfe von Experten beantworten wollen.

In der Apotheke hieß es, mit kostenlosen Masken sei erst gegen Weihnachten zu rechnen – stimmt das?
Doris Berve-Schucht aus dem Bundesministerium für Gesundheit: Nein. Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung tritt am heutigen Dienstag in Kraft. Ab dem 15. Dezember und bis zum 6. Januar 2021 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken oder vergleichbare Masken in der Apotheke ihrer Wahl abholen.

Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises sowie die Eigenauskunft über Erkrankungen. Sie können auch eine Person bevollmächtigen.

Ein Anspruch besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben, eine Vorerkrankung oder ein Risikofaktor wie etwa eine chronische Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz oder eine Krebserkrankung vorliegen. Ab Januar sollen berechtigte Patienten mit weiteren Masken versorgt werden. Sie erhalten dann zwei Coupons für jeweils sechs Masken. Pro Coupon fallen zwei Euro Eigenanteil an.

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