Berlin. Die Energiepreisbremse soll auch Nutzern von Wärmepumpen und Nachtspeicher-Heizungen zugute kommen. Was die Bundesregierung plant.

Besitzer von Wärmepumpen und Nachtspeicher-Heizungen profitierten bislang nicht von der Energiepreisbremse. Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung der Regelung, sodass auch Privathaushalte, die Heizstrom-Tarife nutzen, entlastet werden.

Wer mit elektrischer Energie heizt, nutzt im Verhältnis zu Haushaltsstrom-Preisen in der Regel günstigere Heizstrom-Tarife. Diese Heizstrom-Preise liegen jedoch meistens deutlich unter der Energiepreisbremse von 40 Cent pro Kilowatt. Besitzer von beispielsweise Wärmepumpen werden dadurch nicht entlastet und das obwohl auch Heizstrom-Preise deutlich gestiegen seien. Das führe laut Bundeswirtschaftsministerium zu einer "sozialen Ungerechtigkeit".

Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Vorschlag sieht eine niedrigere Preisbremse für Heizstrom- und Nachtstromtarife vor: Für 28 Cent je Kilowattstunde können dann Verbraucherinnen und Verbraucher 80 Prozent ihres Strombedarfs beziehen.

Dieser Referenzpreis gelte nur für Haushalte, die einen eigenen Zähler haben und unter 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Ein durchschnittlicher 3-Personen Haushalt verbrauchte 2020 laut Statistischem Bundesamt gut 5.000 Kilowattstunden.

Heizstrom-Preisbremse: Kritik für "Verkomplizierung" der Energiepreisbremse

Die Überarbeitung der Regelung muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Um rund 200 Millionen Euro im Jahr könnten die Verbraucher durch die neue Strompreisbremse entlastet werden, schätzt das Bundeswirtschaftsministerium.

Noch im März forderte die Energieexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Christina Wallraff in einem Podcast der "WAZ" die Senkung der Preisbremse für Heizstrom-Tarife. Das Heizen mit beispielsweise Nachtspeicheröfen sei schon vor der Krise und trotz spezieller Tarife "die teuerste Art zu heizen" gewesen.

Kritik kommt vom "Verband Kommunaler Unternehmen" (VKU), der kommunale Energieunternehmen wie Stadtwerke vertritt. Diese müssten nun die Abrechnung erneut durchführen. " Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führen nach diesem Gesetzentwurf aber dazu, dass die Entlastung nachträglich für Millionen von Kunden wieder neu berechnet werden muss. Das führt zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis steht", teilte der VKU mit. (dpa/afp)