Erfurt. So können Sie im Falle einer akuten coronabedingten Pflegesituation eine Arbeitsverhinderung richtig beantragen – und Unterstützungsgeld bekommen.

Was viele Betroffene nicht wissen: Tritt coronabedingt eine akute Pflegesituation auf, kann sich ein naher Angehöriger für bis zu 20 Arbeitstage von seiner Erwerbsarbeit freistellen lassen. Diese Maßnahme wurde jetzt bis zum 31. März 2021 verlängert. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt normalerweise 90 Prozent des entgangenen Netto-Lohns. Voraussetzungen für die kurzfristige Arbeitsverhinderung sind: Der Antragsteller ist Arbeitnehmer, Auszubildender oder in Heimarbeit Beschäftigter. Es handelt sich um eine akute Pflegesituation, die mit Corona zu tun. Die pflegebedürftige Person muss ein naher Angehöriger sein, etwa ein Elternteil, ein Kind oder ein Ehepartner.

Arbeitgeber kann Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit des Angehörigen verlangen

Kristin Enge vom Sozialverband VdK Deutschland erklärt: "Die kurzfristige Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Eine kurze Mitteilung, etwa per E-Mail, reicht. Wichtig ist, die voraussichtliche Dauer zu nennen. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen verlangen. Für diese kann ein Formular unter www.wege-zur-pflege.de heruntergeladen werden.

Unterstützungsgeld bei Pflegekasse beantragen

Für das Pflegeunterstützungsgeld sollten Angehörige bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einen Antrag anfordern. Bei einigen Kassen kann der Antrag heruntergeladen werden. Benötigte Unterlagen können nachgereicht werden. Zu den Unterlagen gehören etwa ein ärztliches Attest und eine "Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung". Dieses Formular, das vom Arbeitgeber auszufüllen ist, gibt es unter www.gkv-spitzenverband.de.