Erfurt. Verbraucherschützer geben am 27. Dezember telefonisch Umtausch-Tipps.

Alle Jahre wieder landen auch sie auf dem Gabentisch: nicht funktionierende Elektrogeräte, allzu gewagte Düfte oder teure Kaschmirpullover, die nicht erst seit dem Weihnachtsbraten zwei Nummern zu klein sind. Bei aller Mühe gibt es immer wieder Überraschungen, die dem oder der Beschenkten nicht passen, nicht gefallen oder die gar nicht erst funktionieren.

Sollen die ungeliebten Geschenke dann nach dem Fest umgetauscht oder gegen funktionierende Geräte ersetzt werden, ist guter Rat teuer. Denn oft haben die Beschenkten keinen Kassenzettel oder keine Rechnung über die Ware. Und nicht immer hat sie der Käufer aufgehoben. was aber dann tun? Welche Rechte haben die Käufer, welche Pflichten die Verkäufer? Gehen die nachweislos Beschenkten leer aus? Gibt es eine Umtauschpflicht?

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Fragen der Leser rund ums Umtauschen, zu den Themen Garantie und Gewährleistung oder zu Gutscheinfristen beantwortet am Montag, dem 27. Dezember 2021, von 10 bis 11 Uhr Jurist Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen unter: