Gera. Das Landgericht Gera verurteilt einen 57-Jährigen und warnt vor einer erneuten Straftat.

Der Angeklagte aus Altenburg ist äußerst wortkarg, aber er gesteht alle Taten beim Prozess am Landgericht Gera: Er hat nicht nur seine Enkelin regelmäßig begrapscht, sondern auch ein weiteres Mädchen.

Mit diesem ging er in den Wald, um sie dort zu missbrauchen. Er reagierte nicht auf die Bitte des Kindes, damit aufzuhören. Er lockte sie mit einem Besuch in einem Schnellrestaurant und versuchte sich, häufiger mit ihr zu verabreden. Sie hatte Angst, die Wohnung allein zu verlassen, weil er ihr drohte: „Wenn du allein rausgehst, wirst du von den Jungs vergewaltigt.“

Missbrauch beim Aufpassen auf Enkeltochter

Bei seiner Enkeltochter nutzte er die Gelegenheit zum Missbrauch während der Corona-Pandemie. Der Opa passte auf die Schülerin auf, wenn die Mutter arbeiten war. In mindestens zehn Fällen kam es zum sexuellen Missbrauch durch den Angeklagten.

Der seit 36 Jahren Verheiratete ist erheblich vorbestraft. Anfang der 2000er Jahre war er zweimal wegen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Er hatte eine Freundin der Tochter, die hin und wieder bei ihr übernachtete, regelmäßig schwer sexuell missbraucht. In Summe sechs Jahre und acht Monate Haft hat der Lagerarbeiter, der zuletzt in einer Küche arbeitete, dafür verbüßt. Ein Gutachten bescheinigt ihm eine intellektuelle Minder­begabung.

„Wenn Sie es wieder nicht begreifen, gehen Sie in die Sicherungsverwahrung“

Mit seinem Geständnis erspart er den geschädigten Mädchen die Aussage im Gerichtssaal. Das honoriert die neunte Strafkammer unter Vorsitz von Harald Tscherner, die eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ausspricht: „Wenn Sie es wieder nicht begreifen, gehen Sie in die Sicherungsverwahrung, dann gibt es kein Leben mehr in Freiheit“, warnt Tscherner den Angeklagten, der wie die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert.

Staatsanwalt Andreas Petzel hatte drei Jahre und neun Monate Haft beantragt. Verteidiger René Blaschke plädierte auf zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig – der Mann bleibt sofort in Haft. „Ich möchte Sie hier nie wieder sehen“, sagte der Vorsitzende Richter zum Abschied.

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