Gera. Das Landgericht Gera verhandelt gegen ein Duo: Die Staatsanwaltschaft sieht ein Seil oder einen Schlafsack als Tatwerkzeug.

Am Landgericht Gera hat am Dienstag ein Prozess wegen eines Tötungsverbrechens in Altenburg begonnen. Angeklagt sind ein 43 Jahre alter Mann und eine 31 Jahre alte Frau. Sie sollen einen Mitbewohner bereits am 27. Dezember 2018 getötet und dies als Suizid getarnt haben.

Die Staatsanwaltschaft Gera wirft dem Duo Totschlag in Mittäterschaft vor. Sie sollen mit dem Geschädigten gemeinsam in Altenburg gewohnt haben. Jener habe auf der Couch im Wohnzimmer der Zwei-Raum-Wohnung gelegen. Der genaue Tathergang ließ sich nicht rekonstruieren. Dem Anklagesatz zufolge soll einer der beiden das Opfer festgehalten haben, der andere habe gedrosselt. Als Drosselwerkzeug komme ein Seil oder ein Schlafsack in Betracht. Dies sei so lange erfolgt, bis klar gewesen sei, dass der Mann die Attacke nicht überleben werde.

Versuch, die Tat als Suizid zu tarnen

Anschließend soll das Duo versucht haben, den Mann am Fensterwirbel im Schlafzimmer aufzuhängen, um so den Suizid vorzutäuschen. Das sei gescheitert, weil der Leichnam zu Boden fiel und in Bauchlage aufgefunden wurde, sagt Oberstaatsanwalt Horst Sauerbaum.

Zum Prozessauftakt äußerten sich die Angeklagten nicht. Verteidiger Jan Pinkes stellte den Antrag, dass die Aussagen seiner Mandantin nicht verwertet werden können. Sie sei als Zeugin vernommen worden, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt schon der Verdacht auf ein Tötungsverbrechen ergeben hatte. Eine qualifizierte Belehrung als Beschuldigte sei nicht nachgeholt worden. Verteidiger Peter Tuppat schloss sich für seinen Mandanten an. Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf muss darüber entscheiden.

16 weitere Verhandlungstage terminiert

Das Gericht hat 16 weitere Verhandlungstage bis Juni zur Klärung des Falles angesetzt. Der Angeklagte befindet sich im Maßregelvollzug, seine damalige Partnerin ist auf freiem Fuß.

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