München. Das Doping-Verfahren gegen den Erfurter Arzt Mark S. ist festgefahren. Derzeit berät die Richterin mit den Anwälten. Der Arzt muss sich auf Haft einstellen.

Der Arzt Mark S. muss sich wegen Blutdopings an etlichen Sportlern auf eine mehrjährige Haftstrafe einstellen. Nach einer aktuellen Einschätzung der fünf Richter am Landgericht München II könnte das Verfahren auf eine Gefängnisstrafe von viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren hinauslaufen. Diese Vorstellung der Strafkammer nach dem bisherigen Prozess verkündete Richterin Marion Tischler am Mittwoch.

Zum Komplizen Dirk Q., der neben Mark S. noch in Haft sitzt, gab das Gericht keine Einschätzung ab. Der Bauunternehmer hat als einziger Angeklagter noch nicht umfangreich gestanden. Bei ihm widersprechen sich frühere Aussagen von Sportlern und eigene Einlassungen; etwa ob er einem Radsportler selbst Blut entnommen und wieder injiziert hatte oder ob er nur als Lieferant der Blutbeutel aktiv war.

Weil die Anwälte von Dirk Q. auf eine persönliche Zeugenvernehmung dieses Athleten pochten, könnte sich der Prozess bis in 2021 ziehen. Der betroffene Österreicher verweigert ein Erscheinen in München.

Auch etliche andere Athleten etwa aus Estland, Kasachstan und der Schweiz wollen nicht als Zeugen anreisen und geben dafür vor allem die Corona-Pandemie als Grund an. Richterin Tischler bezeichnete die aktuelle Situation in dem Verfahren deshalb als «festgefahren».

Komplizen Dirk Q. drohen bis zu dreieinhalb Jahren Haft

Die Einschätzungen des Gerichts weichen kaum von der Strafprognose ab, die schon vor Prozessbeginn Anfang Juli mit den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft besprochen worden war. Damals hatte die Kammer Mark S. bei einem Geständnis eine Gefängnisstrafe von vier bis sechs Jahren in Aussicht gestellt - die nun prognostizierten viereinhalb bis fünfeinhalb Jahre engen den Zeitraum lediglich ein.

Dirk Q. drohen bis zu dreieinhalb Jahre Haft. Das ist abhängig davon, ob er als Gehilfe oder Mittäter verurteilt wird. Zudem fehlte zuletzt noch ein strafmilderndes, umfassendes Geständnis von ihm. Seine Verteidiger wollen, dass er nach der Hauptverhandlung frei kommt. Am Mittwoch kamen die Richter und Anwälte erneut zu einem Gespräch zusammen.

Expertin zu Doping-Arzt Mark S.: Mittel nicht für Menschen geeignet

Die Staatsanwaltschaft deutete an, ihre ursprüngliche Vorstellung von rund sechs Jahren Haft bei Mark S. etwas nach unten zu korrigieren. Auch die drei anderen Angeklagten – die Krankenschwester Diana S., der Rettungssanitäter Sven M. und Ansgard S., der Vater des Arztes – dürfen auf mildere Strafen hoffen als noch vor Prozessbeginn. Bei ihnen zeichnen sich Bewährungs- oder Geldstrafen ab.

Mitangeklagter Dirk Q. äußert sich erstmals im Blutdoping-Prozess