Gera. Eine Vierjährige ist bei einem tragischen Unfall im Januar in Gera-Langenberg ums Leben gekommen. Am Montag hat der Prozess begonnen.

Am Amtsgericht Gera hat am Montag ein Prozess gegen einen 26-jährigen Mann aus Gera begonnen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Gera vor, dass er für den Tod eines vierjährigen Mädchens verantwortlich ist. Sie war am 3. Januar bei einem Unfall auf einem Feld in Gera-Langenberg ums Leben gekommen. Inzwischen ist das Urteil gegen den Angeklagten gefallen.

Die Staatsanwaltschaft Gera wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Er habe an seinem Fahrzeug bei Driftübungen die elektronische Stabilisierung ausgeschaltet. Mit seinem Seat-Leasingfahrzeug war der Autoverkäufer in einen VW Bus gekracht. Dabei wurde das Mädchen eingeklemmt und erlitt schwerste Verletzungen. Das Kind starb noch im Rettungswagen an der Unglücksstelle.

Angeklagter berichtet vom Unglückstag

Der Angeklagte berichtet, dass er mit Nachbarn zum Schlittenfahren gefahren sei. Er habe extra noch zwei Schlitten für die Kinder seiner Freunde geholt. Vor Ort hätten erst die anderen mit ihren Fahrzeugen eine Runde zum Driften gedreht, darunter der Vater des später getöteten Kindes. Dann habe er es mit seinem zwei Monate alten SUV nachgemacht.

Anschließend seien die Kinder vom VW Bus mit dem Schlitten gezogen worden. Danach habe jeder erneut eine Driftrunde gedreht. Der Driftvorgang sei vor dem Unfall bereits abgeschlossen gewesen. „Als ich zur Gruppe auf dem Feldweg zurückgefahren bin, kam ich beim Bremsen ins Rutschen und stieß an den VW Bus. Erst durch die Rufe habe ich mitbekommen, dass mehr passiert ist, und habe das verletzte Kind gesehen.“

Eine Nachbarin habe Erste Hilfe geleistet, er die Rettungsdecke aus dem Auto geholt und seine Jacke zum Wärmen des Kindes gegeben. Etwa 10 bis 15 Minuten habe der Rettungsdienst gebraucht, die Polizei sei schneller vor Ort gewesen.

„Heute weiß ich, dass es die falsche Entscheidung war“

„Heute weiß ich, dass es die falsche Entscheidung war, mit Fahrzeugen dort herumzufahren“, sagt der Angeklagte. „Ich bin verantwortlich, wie der Tag ausgegangen ist.“ Er befinde sich in psychologischer Behandlung. Er sei auf offener Straße angegriffen worden. Unter anderem habe ihn ein Mann mit einem Metallgitter beworfen.

Für eine fahrlässige Tötung sind bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe möglich.

Große Bestürzung über Tod einer Vierjährigen

Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Gera-Langenberg erhoben

Kriminelles aus Ostthüringen: Versuchter Totschlag, Missbrauch der Stieftochter und Stalker