Gera. Ein Mann hat im Altenburger Land eine Zwölfjährige missbraucht. Angeklagt waren ursprünglich 47 Fälle.

Das Landgericht Gera hat einen 25 Jahre alten Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt unter der Auflage, dass der Angeklagte 150 gemeinnützige Arbeitsstunden erbringt.

Ursprünglich war der Mann wegen 47 Fällen, darunter 36 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs, angeklagt. Der siebenten Strafkammer unter Vorsitz von Christina Lichius war es jedoch nur gelungen, einen Anklagepunkt mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. In diesem Fall am 16. Juni 2016 war die Lebensgefährtin des Angeklagten überraschend zeitig nach Hause gekommen und hatte ihren Verlobten auf frischer Tat ertappt, wie er die zwölfjährige Enkeltochter einer Nachbarin missbrauchte.

Darum glaubte die siebente Strafkammer dem Mädchen nicht

Das Mädchen hatte bei der Polizei noch von deutlich mehr Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung in Meuselwitz berichtet. So auch im Prozess: „Die Geschädigte hat weitere Taten geschildert. Die Angaben waren nicht sehr detailliert“, sagt die Vorsitzende Richterin. Die Aussagen hätten sich in wesentlichen Details von jenen Aussagen bei der Polizei unterschieden. Zudem habe die Kammer Widersprüche festgestellt und originelle Details als Kriterium für die Glaubwürdigkeit vermisst.

Staatsanwalt Andreas Petzel hatte den Ausführungen der heutigen Altenpflegehelferin Glauben geschenkt und zumindest neben dem einen Fall des sexuellen Missbrauchs auch die Verurteilung in einem Fall des schweren sexuellen Missbrauchs in Verbindung mit Vergewaltigung gefordert. Er beantragte vier Jahre Freiheitsstrafe.

Verteidiger erreicht sein Ziel – fast zumindest

Verteidiger Stephan Flemming plädierte wegen des einen Falls des sexuellen Missbrauchs auf ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Letztlich kam die Kammer zu einer Bewährungsaussetzung, weil der Angeklagte inzwischen in einem festen Umfeld in Leipzig lebt und in den vergangenen beiden Jahren überwiegend einer Arbeit nachgegangen war. Schon beim zweiten Verhandlungstag hatte sich diese Tendenz angedeutet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.